15-jähriger Radfahrer angefahren und leicht verletzt



Bocholt (ots) – Am Dienstagnachmittag (30.01.2018) befuhr gegen
16:50 Uhr eine 42-jährige Autofahrerin aus Bocholt die
Kaiser-Wilhelm-Straße in Richtung Innenstadt. Gleichzeitig befuhr ein
15-jähriger Radfahrer aus Bocholt den Radweg entlang der
Kaiser-Wilhelm-Straße in die gleiche Richtung. An der Einmündung zur
Bahnhofstraße kam es zu einem Zusammenstoß. Die Autofahrerin übersah
beim Abbiegevorgang nach rechts den von hinten kommenden Radfahrer.
Der Jugendliche stürzte und verletzte sich leicht. Mit einem
Rettungswagen wurde er zum Bocholter Krankenhaus gebracht, konnte
aber bereits entlassen werden.

Insgesamt entstand an beiden Fahrzeugen ein Sachschaden in Höhe
von ca. 500 Euro.

Weil es in der Fahrradstadt Bocholt immer wieder zu Unfällen
zwischen Autofahrern und Radlern kommt, ahndet die Polizei konsequent
Verkehrsverstöße.

In diesem Falle wird neben einem Strafverfahren wegen fahrlässiger
Körperverletzung auch wegen eines Verstoßes gegen die
Straßenverkehrsordnung ermittelt.

Die Autofahrerin missachtete den Vorrang des in gleicher Richtung
geradeaus weiterfahrenden Radfahrers, wobei es zum Unfall kam. Der
Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht für dieses
Fehlerverhalten ein Bußgeld in Höhe von 85 Euro und einen Punkt in
der Verkehrssünderdatei vor.

Bei Abbiegeunfällen kommt es häufig vor, dass Radfahrer übersehen
werden, die den Radweg in die nicht freigegebene Richtung befahren
und sich dabei selbst in Gefahr bringen. Das Verwarnungsgeld für
diesen Verstoß beträgt 20 Euro.

Buß- und Verwarnungsgelder tun manchmal ein bisschen weh. Wenn
dadurch allerdings Schmerzen, Verletzungen und auch Verkehrstote
vermieden werden können, ist es das wohl wert!

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