17-jähriger Kleinkraftradfahrer bei Unfall wie durch ein Wunder nur leicht verletzt



Bocholt (ots) – Glück im Unglück hatte am Dienstagnachmittag
(30.01.2018) ein 17-jähriger Führer eines Kleinkraftrades.

Dieser befuhr gegen 16:00 Uhr mit seinem Krad die Thonhausenstraße
in Richtung der Straße Zur Eisenhütte. Zeitgleich befuhr ein
46-Jähriger mit seinem Kleinwagen die Straße Zur Eisenhütte in
Richtung Bocholt. Im Kreuzungsbereich der Thonhausenstraße / Zur
Eisenhütte missachtete der Kradfahrer das Verkehrszeichen „Vorfahrt
achten“ und beabsichtigte, die Kreuzung zu überqueren. Dabei kam es
zur Kollision mit dem vorfahrtberechtigten Autofahrer.

Der Pkw wurde durch den Zusammenstoß so stark beschädigt, dass
dieser abgeschleppt werden musste. An dem Krad entstand Totalschaden.
Der Gesamtschaden liegt bei ca. 3.000 Euro.

Wie durch ein Wunder wurde der 17-Jährige lediglich leicht
verletzt.

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