26 neue Bisam- und Nutriafänger geschult



Kreis Borken. Bisame und Nutria stellen kreisweit eine Gefährdung für den Hochwasserschutz an Dämmen und Böschungen der Fließgewässer dar. Das Fangen dieser Tiere ist eine Pflichtaufgabe der Wasser- und Bodenverbände. Daher hat der Kreis Borken jetzt wieder Bisam- und Nutriafänger ausgebildet. Insgesamt 26 Interessierte haben sich dazu angemeldet. Neben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem Kreis Borken nahmen auch Mitglieder des Deichverbands Xanten-Kleve und der AggerEnergie aus Gummersbach sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Viersen teil. Im Rahmen der Schulung im Borkener Kreishaus ging es insbesondere um die Grundsätze des tierschutzgerechten Fangs beziehungsweise der Tötung der Tiere. Außerdem gab es Informationen darüber, welche arten-, naturschutz- und wasserrechtlichen Belange zu beachten sind.
„Bisame und auch Nutrias sind Nagetierarten, die große Schäden anrichten können. Eine Bekämpfung ist schon deshalb erforderlich, da diese füher hier nicht heimischen Tiere kaum natürliche Feinde haben“, erläuterte Friedel Wielers vom Fachbereich Natur und Umwelt der Kreisverwaltung. Ohne Fressfeinde können sich diese sogenannten invasiven Arten immer weiter ausbreiten. Sie gefährden dadurch die biologische Vielfalt, andere Tier- und Pflanzenarten und damit auch die heimischen Ökosysteme. Bisame und Nutrias graben mit ihren Pfoten Wohnhöhlen in den sandigen Untergrund an den Gewässern. Das kann dazu führen, dass Uferböschungen abrutschen und Hochwasserschutzdeiche instabil werden. Zudem können auf diese Weise auf landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe von Fließgewässern schwere Mähgeräte absinken.
Dr. Ellen Praha vom Fachbereich Tiere und Lebensmittel und Jessica Mach vom Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Borken vermittelten den Teilnehmenden die Grundlagen des gesetzeskonformen Fangs der Tiere. Der erfahrene Bisamfänger Josef Schüttert aus Gescher ging anschließend auf die Handhabung der zugelassenen Fallen ein und beschrieb, was bei der Aufstellung zu beachten ist. Er machte zudem darauf aufmerksam, dass Bisam- und Nutriafänger die Jagdpächter über das Aufstellen der Fallen informieren müssen. Dr. Praha stellte heraus, dass die Fallen nur von geschulten Fachleuten aufgestellt werden dürfen, die auch über einen Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz verfügen.“ Spaziergänger sollten sich von den Fallen fernhalten.
Nach der schriftlichen Prüfung, die alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestanden haben, folgt nun der praktische Teil der Ausbildung, bei dem sie einen erfahrenen Fänger vor Ort begleiten. Anschließend werden die amtlichen Fänger-Ausweise durch den Kreis Borken ausgestellt.
Die Fängerinnen und Fänger erhalten für jedes Tier eine Aufwandsentschädigung. Sie setzt sich zusammen aus einer tierbezogenen Fangprämie des jeweiligen Wasser- und Bodenverbandes sowie einem Zuschuss des Kreises Borken.
Gewässeranlieger, die auf ihren Grundstücken Bisame oder Nutrias bemerken, sollten sich an den zuständigen Wasser- und Bodenverband wenden. Mehr Informationen und die Namen der Ansprechpartner dazu gibt es unter www.kreis-borken.de/wbv. Für eine weitere Schulung können sich Interessierte bei Jessica Mach vom Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Borken unter Tel: 02861/82-1422 anmelden.
Zum Hintergrund:
Die Nutria, auch Biberratte oder Sumpfbiber genannt, ist eine aus Südamerika stammende und in Mitteleuropa weit verbreitete Nagetierart. In Deutschland gilt sie als etabliert. Die Nutria kann über zehn Jahre alt, bis zu neun Kilo schwer und 65 cm lang werden. Hinzu kommt eine Schwanzlänge von ungefähr 45 cm. Der Bestand in Mitteleuropa ist wohl auf aus Pelztierfarmen entflohene Tiere sowie auch auf bewusste Auswilderungen zurückzuführen. Die genauen Bestandsgrößen sind nicht erfasst, doch die Zahl der Tiere nimmt aufgrund der guten Lebensbedingungen, der fehlenden Fressfeinde und der letzten milden Winter stetig zu.
Bisame stammen aus Nordamerika und sind deutlich kleiner als Nutria, etwa so groß wie ein Wildkaninchen. Sie gehören zur Familie der Wühlmäuse, ihr Schwanz ist seitlich zusammengedrückt.
Am 1. Januar 2015 ist eine EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft getreten. Die Bisame und Nutria sind in die erste „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“ aufgenommen worden. Diese ist am 3. August 2016 in Kraft getreten.

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