Alkohol im Straßenverkehr



Bocholt (ots) – (fr) Am Freitagmorgen kontrollierten Polizeibeamte
gegen 07.45 Uhr im Bereich „Unter den Eichen/In der Hardt“ eine
65-jährige Autofahrerin aus Borken. Da diese unter Alkoholeinfluss
stand, eine Atemalkoholanalyse ergab einen Wert von 0,51 mg/l,
untersagten die Beamten die Weiterfahrt und leiteten ein Verfahren
ein. Ab einem Wert von 0,25 mg/l liegt eine
Verkehrsordnungswidrigkeit vor, für die ein Bußgeld in einer Höhe von
mindestens 500 Euro vorgesehen ist. Zudem zwei Punkte in der
„Verkehrssünderdatei“ und ein einmonatiges Fahrverbot. Im
Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das
Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend
auf 1.500 Euro.

Ab einem Wert von 0,55 mg/l wäre der Verdacht einer Straftat
gegeben gewesen.

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