Alkohol im Straßenverkehr



Bocholt (ots) – (fr) Am Samstag kontrollierten Polizeibeamte gegen
03.50 Uhr auf dem Mühlenweg eine 31-jährige Autofahrerin aus Bocholt.
Da diese unter Alkoholeinfluss stand, untersagten die Beamten die
Weiterfahrt und leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Eine
Atemalkoholanalyse ergab einen Wert von 0,26 mg/l – ab einem Wert von
0,25 mg/l liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor (500 Euro
Geldbuße, Fahrverbot und „Punkte“).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert