Amtsveterinäre nehmen Tierhalter völlig verwahrlosten Esel weg



Kreis Borken. Amtsveterinäre des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken haben jetzt acht völlig verwahrloste Esel einem Tierhalter in Reken wegnehmen müssen. Der Eigentümer hatte sie ganz erheblich verwahrlosen lassen. Er wird die Tiere auch nicht mehr zurückerhalten. Das Eingreifen wurde erforderlich, weil der Halter zuvor mehreren Aufforderungen, die Esel tierschutzgerecht zu halten, nicht nachgekommen war. Entsprechende behördlich gesetzte Fristen ließ er unbeachtet. 

Bei einigen der Esel war die Hufpflege derart vernachlässigt, dass sich die Hufe bereits schnabelförmig nach oben formten. Diesen Tieren wurden damit erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt. Andere waren zum Teil in einem sehr schlechten Ernährungs- oder Pflegezustand. 

Die Esel wurden mit engagierter Unterstützung von freiwilligen Helfern und der „Noteselhilfe e.V.“ abtransportiert, dann tierärztlich untersucht und behandelt und schließlich auf mehrere Pflegestellen der „Eselnothilfe e.V.“ verteilt. 

In diesem Jahr sei das nicht die einzige zwangsweise durchgeführte Fortnahme von Tieren im Kreis Borken, erläutert Dr. Albert Groeneveld, Chef-Veterinär der Kreisverwaltung. Falsch verstandene Tierliebe führe immer wieder dazu, dass Menschen zu viele Tiere aufnehmen (sog. Animal Hoarding) und dann über kurz oder lang dem Aufwand und womöglich den Kosten nicht mehr Herr werden – die zwangsläufige Folge: Die Tiere vernachlässigen. Dr. Groenevald mahnt: „Falsch verstandene Tierliebe ersetzt nicht die erforderliche Sachkunde bei der Haltung von Tieren!“ Wenn die Veterinärbehörden von solchen Fällen Kenntnis erhalten, schreiten sie sofort ein. Ändern behördliche Hilfestellungen die Haltungsbedingungen nicht, müssen die Tiere fortgenommen, anderweitig tierschutzgerecht untergebracht, tierärztlich versorgt und ggf. verkauft, versteigert oder kostenlos vermittelt werden. Die Kosten werden anschließend dem Tierhalter in Rechnung gestellt. Je nach Ausmaß der Vernachlässigung folgen ggf. noch Strafanzeigen oder Bußgeldverfahren. 

Den Kreis Borken erreichen jährlich bis zu 400 Tierschutzanzeigen, denen konsequent nachgegangen wird. Oftmals sind mehrere Nachkontrollen erforderlich, die dann gebührenpflichtig sind.

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