Arbeitskreis Behindertenhilfe im Kreis Borken traf sich im Kreishaus



Kreis Borken. Mehr als 50 Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen, Verbänden, Einrichtungen und Institutionen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen, haben sich im Kreishaus Borken getroffen. In der Plenumssitzung des Arbeitskreises Behindertenhilfe im Kreis Borken ging es unter anderem um die Arbeit der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Zu Beginn der Plenumssitzung gab der erste Vorsitzende des Arbeitskreises, Heiner Buß, einen Überblick über die Tätigkeiten des Vorstandes im vergangenen Jahr.
Birgit Kühne vom LWL berichtete von der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Die Stiftung wendet sich an die Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. Viele Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in Einrichtungen lebten, litten noch heute an den Folgen ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sie in den Einrichtungen geabeitet hätten, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde, erläuterte sie. Um diese Menschen zu unterstützen, haben der Bund, die Länder und die Kirchen die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ ins Leben gerufen.
Außerdem ging es in der Plenumssitzung um das Projekt „Teilhabe 2015“ des LWL: Menschen mit wesentlichen Behinderungen können Hilfe beim Wohnen bekommen. Schränken die Behinderungen sie erheblich in der gesellschaftlichen Teilhabe ein, hilft die LWL-Behindertenhilfe Westfalen dabei, dass die Menschen trotz der Handicaps weitgehend selbstständig und selbstbestimmt leben und wohnen können. Wichtig ist, dass gemeinsam mit den Menschen und gegebenenfalls mit ihren Angehörigen oder Bezugspersonen der individuelle Hilfe- und Unterstützungsbedarf festgestellt und dann die benötigten Hilfen eingesetzt werden. Dieses Verfahren wird „individuelles Hilfeplanverfahren“ genannt.
Die LWL-Behindertenhilfe Westfalen hat den politischen Auftrag, das bisherige Hilfeplanverfahren weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Mitwirkung und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung weiter zu stärken (Partizipation). Von 2010 bis 2012 hatte dazu die LWL-Behindertenhilfe Westfalen in dem „Projekt Teilhabe 2012“ ein neues Hilfeplanverfahren entwickelt. Dieses wurde in der Stadt Hagen und im Kreis Paderborn getestet. Seit 2014 wird dieses neue Hilfeplanverfahren unter der Bezeichnung „Projekt Teilhabe2015“ weiter entwickelt und in sechs Projektregionen erprobt.
Im Jahr 2018 erfolgt dann voraussichtlich die Umsetzung im Kreis Borken. Werner Heming vom LWL gab im Rahmen der Plenumssitzung einen Überblick über den Umsetzungsstand im Kreis Borken.

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