Autofahrer stand unter Drogeneinfluss



Bocholt (ots) – (fr) Am Dienstag kontrollierten Polizeibeamte
gegen 03.15 Uhr auf der Uhlandstraße einen 21 Jahre alten Autofahrer
aus Rhede, weil ein Abblendlicht seines Pkws defekt war. Bei der
Kontrolle ergaben sich Hinweise auf einen möglichen Drogenkonsum
durch den 21-Jährigen. Der Verdacht erhärtete sich durch einen
Drogentest, sodass die Beamten die Weiterfahrt untersagten und ein
Bußgeldverfahren einleiteten. Um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu
können, entnahm ein Arzt dem 21-Jährigen eine Blutprobe. Für die
Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein
Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei
Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ und ein einmonatiges Fahrverbot.
Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und
das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und
anschließend auf 1.500 Euro.

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