Bezirksregierung Münster genehmigt Haushalt des Kreises Borken 2017



Münster/Kreis Borken. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushalt des Kreises Borken für das Haushaltsjahr 2017 geprüft und den Hebesatz der Kreisumlage von 27,8 Prozent genehmigt. Der Hebesatz der Kreisumlage hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Allein aufgrund gestiegener Umlagegrundlagen erhöht sich der Zahlbetrag der kreisangehörigen Städte und Gemeinde an den Kreis Borken hier dennoch um 3,72 Millionen Euro. Auch in diesem Jahr dürfte der Hebesatz der Kreisumlage im Kreis Borken landesweit zu den niedrigsten gehören. Allerdings nimmt der Kreis Borken damit eine Deckungslücke von 5,46 Millionen Euro bewusst in Kauf, um erneut die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu entlasten. Diesen Handlungsspielraum hat er durch den Jahresüberschuss von 6,74 Millionen Euro in 2015 erhalten.
Der Hebesatz der Jugendamtsumlage konnte gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte auf 23,9 Prozent gesenkt werden. Unter Berücksichtigung gestiegener Umlagegrundlagen ergibt sich für die 13 kreisangehörigen Kommunen ohne eigenes Jugendamt dennoch ein um 1,37 Millionen Euro höherer Zahlbetrag.
Der Haushalt 2017 sieht Gesamterträge in Höhe von 533,67 Millionen Euro vor, denen Gesamtaufwendungen in Höhe von 539,13 Millionen Euro entgegenstehen. Der Jahresfehlbetrag wird durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt. Der Haushalt 2017 gilt damit durch gesetzliche Fiktion als ausgeglichen. Die finanzielle Handlungsfreiheit des Kreises Borken ist durch diese Handlungsweise nicht gefährdet.
In der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2020 ist jeweils ein ausgeglichener Haushalt vorgesehen. Maßgebliche Stellschraube hierfür ist bei umlagefinanzierten Kreishaushalten der Hebesatz der Kreisumlage.

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