BHV1-Tierseuche im Kreis: Laufende Ermittlungen bislang ohne weiteren Nachweis



Kreis Borken/Stadtlohn. Die Rindviehbestände im näheren Umkreis von zwei Gehöften in Stadtlohn, in denen Mitte Dezember 2017 das Bovine Herpesvirus 1 (BHV1) nachgewiesen wurde, sind inzwischen auf die hochansteckende Seuche überprüft worden. Dabei haben sich keine Nachweise ergeben. Das teilt der Kreis Borken mit. Auch die Überprüfung der Tierlieferungen aus den beiden Haltungen an andere landwirtschaftliche Betriebe ergab keine Hinweise auf BHV1. Noch nicht endgültig abgeschlossen werden konnten aufgrund ihres Umfangs hingegen die Ermittlungen, die die Personenkontakte der BHV1-belasteten Betriebe betreffen. Dabei werden die Wege beispielsweise von Tierärzten, Besamungstechnikern, Klauenpflegern und Viehhändlern, die in den Ställen tätig waren, anhand ihrer Unterlagen nachvollzogen und erforderlichenfalls die von ihnen zudem aufgesuchten Rinderbestände beprobt.
Insgesamt rund 680 Kühe, Mastrinder und -bullen mussten bislang wegen der Tierseuche geschlachtet werden. Das heißt, das Fleisch dieser Tiere kann anschließend weiterverarbeitet werden. Dies ist möglich, weil die Erkrankung für Menschen unschädlich ist. Bei der vom BHV1 veursachten Erkrankung handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Treten klinische Erscheinungen auf, zeigt sich dies in Form von Rhinitis und Tracheitis im oberen Atemtrakt. Zudem können die Genitalien der Tiere von Entzündungen betroffen sein. Die Ansteckung mit dem Virus erfolgt durch Tröpfcheninfektion mit infektiösem Nasen-, Tränensekret oder Speichel. Eine Übertragung ist aber auch durch Personen, Schadnager usw. möglich.

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