Bundestagswahl 2017: Kreisweit 264.793 Wähler und Wählerinnen wahlberechtigt, darunter 16.979 Erstwähler/innen



Kreis Borken. Die „Wahlbenachrichtigungen“ zur Bundestagswahl am 24.09.2017 sind derzeit im gesamten Kreis Borken auf dem Weg zu den insgesamt 264.793 Wahlberechtigten (2013: 275.978), darunter 16.979 Erstwähler/innen (2013: 18.192). Die meisten werden bereits zugegangen sein. Spätestens zum 3. September sollte die „Wahlbenachrichtigung“ allen Wahlberechtigten vorliegen. Wenn nicht, sollten sich die Betroffenen mit dem Wahlamt ihres Wohnorts in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann. Darauf weist Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Kreiswahlleiter hin. Mit den „Wahlbenachrichtigungen“ können die Wahlberechtigten dann im Bedarfsfall bei den Wahlämtern ihres Wohnortes auch Briefwahlunterlagen beantragen.
Auf der Rückseite jeder „Wahlbenachrichtigung“ befindet sich dafür ein Vordruck, der ausgefüllt an das örtliche Rathaus zurückzusenden ist. Alternativ können bei den meisten Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreisgebiet die Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, persönlich im Wahlamt Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dort kann man, wenn man möchte, auch gleich an Ort und Stelle seine Stimme abgeben.
Briefwahlanträge können bis spätestens Freitag (22.09.2017) vor dem Wahltag bis 18 Uhr gestellt werden. Es wird allerdings empfohlen, Briefwahl möglichst frühzeitig zu beantragen, damit für die Bearbeitungszeit und die Postlaufzeiten zum Antragsteller und zurück genügend Zeit zur Verfügung steht. Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Kreis Borken gehört zu zwei Wahlkreisen. Der Wahlkreis 124 (Steinfurt I – Borken I) umfasst aus dem Kreis Borken die Städte Ahaus und Gronau sowie die Gemeinden Heek, Legden und Schöppingen sowie sieben Kommunen aus dem Kreis Steinfurt. Der Wahlkreis 126 (Borken II) umfasst die übrigen Kommunen aus dem Kreis Borken (Bocholt, Borken, Gescher, Isselburg, Rhede, Stadtlohn, Velen und Vreden sowie die Gemeinden Heiden, Raesfeld, Reken und Südlohn).
Hinweis:
Die Erläuterungen von Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster zur Briefwahl sind auch bei Youtube abrufbar unter https://www.youtube.com/watch?v=F0YxUlotr80.

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