-bzw-Ohne Versicherungsschutz mit dem Auto unterwegs



Bocholt (ots) – Am Dienstag (30.01.2018) hielt die Polizei gegen
17:15 Uhr einen 44-jährigen Duisburger an. Dieser befuhr mit seinem
Pkw die Ebertstraße. Die Kennzeichen an dem Pkw des Duisburgers waren
entstempelt, nachdem bereits am 08.01.2018 der Versicherungsschutz
erloschen war.

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist in besonderem Maße
verantwortungslos. Kommt es nämlich zu einem Unfall, muss der Schaden
aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Ist das nicht möglich, muss
der andere Unfallbeteiligte darunter leiden. „Weniger“ tragisch mag
das noch bei einem einfachen Unfall mit Blechschaden sein – aber was
passiert, wenn Menschen bei einem Unfall schwer verletzt oder gar
getötet werden?

Aus gutem Grund ist das Fahren ohne Versicherungsschutz eine
Straftat, für die der Gesetzgeber eine Geld- oder Haftstrafe
vorsieht.

Florian Wozny, PK

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