Der Wolf im Schafspelz



Ein Kommentar von BERTHOLD BLESENKEMPER

Kommando zurück. Bocholts Kämmerer hat sich verkalkuliert. Statt des von Ludger Triphaus vorausgesagten dicken Minus in der Stadtkasse gab es im vergangenen Jahr einen satten Überschuss in Höhe von 5 Millionen Euro.  Damit wäre die in 2016 höchst umstrittene Erhöhung der Grundsteuer um 50 Prozent und der Gewerbesteuer um 6 Prozent in diesem Umfang gar nicht notwendig gewesen. Das wiederum bringt Ludger Triphaus jetzt auf die Idee, von sich aus den Bürgern einen Teil der Grundsteuer zurückzuzahlen, wie er gegenüber dem BBV erklärte.

Die Soziale Liste lacht sich ins Fäustchen. Sie hatte es ja schon vorher gewusst und seinerzeit gegen die Steuererhöhung gestimmt. Alle anderen Parteien stehen indes da wie die Deppen. Derweil kehrt Ludger Triphaus dreist das Verursacherprinzip um, indem er nach eigenen Worten „ein Zeichen setzt“ und von sich aus eine Teilrückzahlung anbietet. Gleichzeitig wirbt er für künftig „flexiblere Festsetzungen“ von kommunalen Steuern. Im Klartext: Der Kämmerer möchte zeitlich befristete Steuererhöhungen und -senkungen – je nach Bedarf und Kassenlage.

Das ginge so weit in Ordnung, wenn die Bürger Vertrauen in den sorgsamen Umgang der Verwaltung mit den ihr anvertrauten Geldern und ein ebensolches in die Kontrollfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung hätte. Beides aber ist in Bocholt nicht der Fall. Im Gegenteil. Entsprechend vermitteln die angedachten „flexibleren Festsetzungen“ momentan eher den Eindruck eines Freibriefes für hemmungslose kommunale Selbstbedienung. So etwas nennt man auch „Wolf im Schafspelz“.

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