Drogen im Straßenverkehr



Bocholt (ots) – (fr) Am Montagabend kontrollierten Polizeibeamte
gegen 19.30 Uhr auf der Münsterstraße einen 38-jährigen Autofahrer
aus Duisburg. Dabei stellten die Beamten fest, dass dem 38-Jährigen
die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Zudem stand er anhand eines
Drogentests unter Amphetamineinfluss. Die Polizisten untersagten die
Weiterfahrt und leiteten ein Verfahren ein. Ein Arzt entnahm dem
Beschuldigten eine Blutprobe, um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu
können. Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter
Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro
vorgesehen, zudem zwei Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ und ein
einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das
Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten
Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro.

Inhaber eine Fahrerlaubnis auf Probe werden zudem zur Teilnahme an
einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verpflichtet.

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