Drogen im Straßenverkehr sind gefährlich



Bocholt (ots) – (fr) Am Sonntag missachtete ein 26 Jahre alter
Autofahrer aus Bocholt gegen 15.45 Uhr auf dem Nordwall eine rote
Ampel. Polizisten hielten ihn kurz darauf an und stellten bei der
Kontrolle der Fahrtüchtigkeit mehrere Hinweise auf Drogenkonsum fest.
Dieser Verdacht erhärtete sich bei einem Drogenschnelltest.

Die Polizisten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein
Bußgeldverfahren ein. Ein Arzt entnahm dem 26-Jähjrigen eine
Blutprobe, um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können.

Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss)
ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen,
zudem zwei Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ und ein einmonatiges
Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei
Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und
anschließend auf 1.500 Euro.

Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe werden zudem zur Teilnahme
an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verpflichtet.

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