Drohungen, Beleidigungen, Aggressionen – und immer wieder Alkohol / Was ist los in dieser Stadt?



Bocholt (ots) – (fr) Am Sonntagmorgen saß ein 49-jähriger
Bocholter gegen 05.00 Uhr im Bereich der Lichtsteele in einem Taxi.
Warum auch immer schlug er gegen die Scheibe, um die Aufmerksamkeit
der Polizeibeamten zu erlangen, die sich gerade um einen Randalierer
kümmern mussten (Bericht dazu folgt gleich). Als die Beamten zu ihm
rüber sahen, zeigte der 49-Jährige in deren Richtung und beleidigte
sie lautstark. Mit dem Einsatz der Beamten hatte der 49-Jährige
nichts zu tun. Die Polizisten stellten die Personalien fest und
leiteten ein Strafverfahren ein. Auch während der
Personalienfeststellung verhielt sich der 49-Jährige aggressiv und
unkooperativ.

Zum Randalierer: Es handelt sich um einen 26-jährigen Bocholter,
der auf der Ravardistraße randaliert hatte. Einem Platzverweis der
Polizeibeamten kam er nicht nach, sodass er zur Verhinderung von
Straftaten in Gewahrsam genommen wurde. Im Laufe des Einsatzes
verhielt sich der 26-Jährige aggressiv und beleidigte die Beamten
mehrfach. Auch der 26-Jährige wird sich nun in einem Strafverfahren
verantworten müssen.

Ein weiterer Fall trug sich am Freitag gegen 17.00 Uhr zu. Zwei
polizeibekannte und alkoholisierte Straftäter (40-jähriger Bocholter
und 31-jähriger polnischer Staatsbürger, der sich ohne festen
Wohnsitz in Bocholt aufhält) wurden bei einem Ladendiebstahl in einem
Supermarkt an der Münsterstraße erwischt und durch die Polizei zur
Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen.

Der 40-Jährige beleidigte die Beamten (zum wiederholten Male)
während des Einsatzes massiv. Gegen ihn wurde ein weiteres
Strafverfahren eingeleitet.

Berichtenswert ist auch der folgende Fall: Polizeibeamtinnen
vollstreckten am Samstagmorgen einen richterlichen Vorführbefehl, der
sich gegen einen 18-jährigen Bocholter richtete. Als die Beamtinnen
den 18-Jährigen an dessen Wohnanschrift abholen wollten, mischte sich
dessen 20-jähriger Bruder ein und drohte den Beamtinnen. Er konnte
zwar durch den ebenfalls anwesenden Vater beruhigt werden, beleidigte
die Polizistinnen aber, als diese den 18-Jährigen aus dem Haus
führten. Auch gegen den 20-Jährigen wurde ein Strafverfahren
eingeleitet.

Weiter geht`s: Am Samstag rief die Besatzung eines Rettungswagens
gegen 01.10. die Polizei zur Hilfe. Ein 32-jähriger alkoholisierter
Isselburger, dem Rettungssanitäter helfen wollten, hatte diese mit
Schlägen und Tritten angriffen und sich der Behandlung widersetzt.
Der Fall trug sich in einem Wohnhaus auf der Ravardistraße zu. Als
die Polizeibeamten eintrafen, saß der 32-Jährige an eine Wand gelehnt
und konnte zunächst nicht geweckt werden. Als dies nach einiger Zeit
doch gelang, griff der aggressive Mann sofort die Rettungssanitäter
und die Polizisten an. Die Polizisten unterbanden die Angriffe,
fixierten den 32-Jährigen und nahmen in bis zur ausreichenden
Ausnüchterung in Gewahrsam. Im Verlauf des Einsatzes beruhigte er
sich merklich. Bei dem Einsatz wurde niemand verletzt.

Rätsel gibt auch der folgende Fall auf: Am Sonntag stand eine
Streifenwagenbesatzung gegen 01.45 Uhr auf einem Parkplatz an der
Straße Im Königsesch. Auf dem gegenüberliegenden Parkplatz stand ein
Pkw, dessen Fahrer plötzlich durch Lichtzeichen auf sich aufmerksam
machte und in Richtung der Beamten einen Baseballschläger aus dem
Fenster hielt und in typischer Weise schwang.

Die Beamten kontrollierten den Pkw samt der drei Insassen und
stellten den Baseballschläger aus gefahrenabwehrenden Gründen sicher.
Gründe für sein Verhalten nannte der 19-jährige Hamminkelner nicht.
Vielleich fand er sich einfach nur cool.

Alkohol war der Auslöser des folgenden Ereignisses: Am Sonntag
torkelte ein 58-jähriger Kasache ohne festen Wohnsitz in Deutschland
stark alkoholisiert über die Fahrbahn der Winterswijker Straße. Er
war am Samstagabend wegen seinen hohen Alkoholisierungsgrades und
oberflächlicher Gesichtsverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert
worden, aus dem er sich selbst entlassen hatte.

Die Polizeibeamten nahmen ihn zum Schutz der eigenen Person in
Gewahrsam. Ein Arzt bescheinigte die Gewahrsamsfähigkeit, sodass er
in der Polizeizelle bleiben konnte und nicht ins Krankenhaus gebracht
werden musste.

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