Erst Hausverbot, dann Blutprobe



Bocholt (ots) – (fr) Am Mittwoch wurde die Polizei durch
Mitarbeiter des Krankenhauses um Hilfe gebeten, da eine 27-jährige
Isselburgerin ein Hausverbot nicht befolgte. Im Folgenden stellte
sich heraus, dass die 27-Jährige unter Drogeneinfluss mit ihrem Pkw
zum Krankenhaus gefahren war und zudem in dem Pkw eine geringe Menge
Marihuana aufbewahrte. Die Beamten leiteten ein Verfahren ein,
stellten die Drogen sicher und untersagten die Weiterfahrt. Ein Arzt
entnahm der 27-Jährigen eine Blutprobe, um den Drogenkonsum exakt
nachweisen zu können.

Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss)
ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen,
zudem zwei Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ und ein einmonatiges
Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei
Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und
anschließend auf 1.500 Euro.

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