Fahren unter Drogeneinfluss



Bocholt (ots) – (dm) In der Nacht zu Dienstag (16.01.2018)
kontrollierte eine Polizeistreife gegen 01.05 Uhr einen Autofahrer
(27, Rhede) auf dem Westend. Bei der Kontrolle bemerkten sie
körperliche Anzeichen, die auf vorherigen Drogenkonsum hindeuteten.

Der Rhedenser musste die Beamten für die Abgabe einer Blutprobe
zur Wache begleiten. Sie untersagten dem 27-Jährigen die Weiterfahrt
und leiteten ein Bußgeldverfahren gegen ihn ein.

Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss)
ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen,
zudem zwei Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ und ein einmonatiges
Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei
Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und
anschließend auf 1.500 Euro.

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