Illegales Autorennen in der City hat für zwei Bocholter (18 und 19) ernsthafte Konsequenzen



Bocholt (ots) – Ein Autorennen vom Stadtring zu einem
Schnellrestaurant wird nun für zwei Bocholter (18 und 19) ernsthafte
Konsequenzen haben.

Am Sonntagabend (04.02.2018) veranstalteten gegen 23:00 Uhr die
beiden Fahranfänger mit ihren Pkw ein nichtgenehmigtes
Kraftfahrzeugrennen auf dem Stadtring (Theodor-Heuss-Ring) und weiter
über Industriestraße in Richtung eines Schnellrestaurants. Mit nicht
angepasster – offenbar viel zu hoher – Geschwindigkeit bogen die
beiden Männer mit ihren Fahrzeugen vom Theodor-Heuss-Ring mit
quietschenden Reifen auf die Industriestraße ab. Dabei nahmen die
Autofahrer nicht nur die Gefährdung Unbeteiligter in Kauf: Beim
Abbiegen driftete der 19-Jährige mit seinem Pkw nach rechts von der
Fahrbahn ab und kollidierte mit einer Verkehrsinsel. Dabei entstand
Sachschaden in Höhe von ca. 2.600 Euro.

Doch von Verantwortung keine Spur: Um sich auch garantiert
unerkannt vom Unfallort entfernen zu können, sammelten die beiden
Rowdys die Trümmerteile des beschädigten Fahrzeugs ein und entfernten
sich anschließend von der Unfallstelle.

Ungünstig für die beiden Bocholter: Ein couragierter Zeuge
beobachtete das Treiben der Männer und informierte die Polizei.

Letztlich konnten unmittelbar nach dem Unfall die beiden Männer
ermittelt und zur Rede gestellt werden.

Gegen die Männer wird jeweils ein Strafverfahren eingeleitet.
Nicht genehmigte Fahrzeugrennen auf öffentlichen Straßen sind
mittlerweile eine Straftat! Die Konsequenz: Kommt bei so einem
Autorennen niemand zu Schaden, sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Ansonsten kann das Gericht
Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren verhängen. In jüngster
Vergangenheit wurde nach Autorennen, bei denen Unbeteiligte nach
einem Unfall verstarben, auch wegen Mord ermittelt.

Davon unberührt bleibt, dass der Führerschein durch die Polizei an
Ort und Stelle beschlagnahmt werden kann. Erfolgt das im Einzelfall
nicht, kann das Gericht im Nachgang die Fahrerlaubnis entziehen. Je
nach Urteil kann für die Dauer von mindestens sechs Monaten bis fünf
Jahren und im Einzelfall auch noch länger nach der
Führerscheinentziehung keine neue Fahrerlaubnis erworben werden.

Außerdem kann die Fahrerlaubnisbehörde bei Straftaten im
Straßenverkehr immer auch die Eignung der Fahrerlaubnisinhaber
überprüfen. Die Kosten hierfür trägt der Führerscheininhaber.

Sind Sie auch Zeuge des Autorennens geworden oder haben Sie den
Unfall beobachtet, melden Sie sich bitte beim Verkehrskommissariat in
Bocholt (02871-2990).

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