Immer mehr Höchstspannungs-Freileitungen durchs Westmünsterland / Kommunen und Kreise protestieren



Kreis Borken. In einem gemeinsamen Positionspapier an die Bundesregierung und die Landesregierung NRW kritisieren die Spitzen von Kreis und Kommunen, die starke Belastung der Kreisregion durch den Leitungsbau. „Mit großer Sorge müssen wir feststellen, dass der Kreis Borken aufgrund seiner geografischen Lage im Rahmen der Energiewende auch im Vergleich zu anderen Regionen insgesamt deutlich stärker beansprucht wird“, konstatieren die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 17 Kommunen im Kreis Borken und Landrat Dr. Kai Zwicker. „Die damit verbundenen bzw. drohenden negativen Folgewirkungen erscheinen trotz aller bis jetzt bestehenden Bereitschaft zur Mitwirkung an der nationalen Aufgabe Energiewende inzwischen nicht länger vertretbar und vermittelbar.“ Deshalb wenden sie sich nun mit gemeinsamen Forderungen an Land und Bund, die hiesigen Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie die Bundesnetzagentur und die Amprion GmbH.
Dass der globale Klimawandel und die in der Folge initiierten Klimaschutzmaßnahmen insbesondere zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes große Herausforderungen mit sich bringen würden, sei durchaus bekannt. Dabei bildeten insbesondere die Produktion, Transport und Nutzung erneuerbarer Energien einen zentralen Schwerpunkt für die Trendumkehr des Klmawandels, heißt es im Positionspapier. Allerdings stellten der seit Jahren beschleunigte Ausbau der sogenannten Stromautobahnen und weitere Leitungsbauvorhaben die Städte und Gemeinden ebenso wie den Kreis vor gravierende Herausforderungen. Gerade hier im Kreis zeigten sich inzwischen zahlreiche, für die Bevölkerung der Region ganz konkret erkenn- und greifbare negative Auswirkungen. Dies sei vor allem auf das in Summe enorme Ausmaß des Leitungsbaus im Kreisgebiet zurückzuführen.
So befinden sich im Kreis Borken unter anderem zwei 380-kV-Höchstspannungs-Freileitungen in der Genehmigung bzw. bereits im Bau. Auch die Trasse der von Amprion geplanten HGÜ-Leitung „A-Nord“ soll durch das Kreisgebiet führen. Daneben verlaufen weitere 20 regionale und überregionale Strom-Freileitungen durch den Kreis. Zwei Gasleitungsvorhaben („Loop“ und „Zeelink“) befinden sich in der Genehmigungsphase. Und bereits in 2012, 2013 und 2015 abgegebenen Stellungnahmen hat der Kreis Borken eindringlich auf die damals bereits außerordentlich schwierige Flächensituation hingewiesen. Eine Berücksichtigung der mittlerweile sehr belastenden Situation in den Planungsansätzen der Bundesnetzagentur sei aber bis heute nicht erkennbar.
Im Ergebnis wird hier im westlichen Münsterland durch diese Verdichtung der Energie-Infrastruktur und der damit verbundenen notwendigen Ausgleichsmaßnahmen die vorhandene Flächenknappheit drastisch verschärft – mit der Folge, dass die Wohn- und Siedlungsentwicklung sowie die Landwirtschaft deutlichen Beeinträchtigungen gegenüberstehen.
Daher richten der Kreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vier Forderungen an Bund und Land:
1. Keine einseitige Umsetzung von Leitungsbauvorhaben im Kreis Borken
Die Räume in NRW und Niedersachsen sind sehr unterschiedlich stark durch große Leitunstrassen belastet. Während der Kreis Borken inzwischen außerdordentlich stark belastet ist, sind andere Regionen kaum betroffen. Die Ausgewogenheit in der Planung und Umsetzung künftiger Vorhaben muss unbedingt beachtet werden. Alternative Trassenführungen außerhalb des Kreises sind ernsthaft zu prüfen und mit Blick auf eine gleichmäßige Lastenverteilung bevorzugt zu realisieren.
2. Flexibilisierung von Ausgleichsverpflichtungen
Das generelle Erfordernis eines Ausgleichs für Maßnahmen der Energiewende – nichts anderes ist Ursache für den Leitungsbau – ist generell zu hinterfragen und zu relativieren. Grunstätzlich sollten die Maßnahmen des Netzausbaus möglichst flächenschonend geplant und umgesetzt werden, um eine Flächeninanspruchnahme und die Beeinträchtigung der Landschaft zu minimieren.
3. Angemessene Entschädigungsregelungen für die Betroffenen
Neben einmaligen Entschädigungszahlungen, deren bisherige Höhe oftmals kaum adäquat erscheint, sind auch dauerhafte Entgelte in Erwägung zu ziehen. Aus Sicht des Kreises Borken kann es nicht sachgerecht sein, wenn gravierende fortwährende Betroffenheiten in vergleichsweise geringem Umfang vergütet werden.
4. Vermeidung von Konfliktsituationen mit der kommunalen Bauleitplanung (Bau- / Gewerbegebiete)
Für geplante Leitungsbauvorhaben muss gelten, dass durch diese nicht die vorhandenen vorbereitenden Bauleitplanungen der Kommunen konterkariert werden.
Mit Blick auf den Fortgang der Energiewende appellieren die 17 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Landrat für eine bedarfsgerechte und zeitnahe Fortentwicklung der maßgeblichen Instrumentarien und Regelungen.

Foto: Ampiron

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert