In 2018 höhere Regelsätze für Empfänger von „Hartz IV“ und Sozialhilfe



Kreis Borken. Zum 1. Januar 2018 werden die Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich, die den Lebensunterhalt betreffender Personen sichern sollen, erhöht. Dies gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für die Hilfe zum Lebensunterhalt. Zusätzlich werden für die Mehrheit der Betroffenen wie bisher Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährt, soweit diese angemessen sind.
Die höheren Beträge werden für die Leistungsberechtigten ab dem 1. Januar 2018 automatisch bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Grundlage ist eine Gesetzesänderung, die zum Jahreswechsel in Kraft tritt. Die Erhöhung erfolgt aufgrund der durchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne.
Alleinstehende, Alleinerziehende und Menschen, deren Partner beziehungsweise Partnerin minderjährig ist, erhalten künftig monatlich 416 Euro. Bislang waren es 409 Euro. Ehe- oder Lebenspartner, die zusammenleben, erhalten jeweils 374 Euro (bisher 368 Euro). Sonstige erwerbsfähige Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen – Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren im SGB II –, erhalten 332 Euro (bisher 327 Euro). Für Kinder bis zum Alter von fünf Jahren steigt der Regelbedarf von 237 Euro auf 240 Euro, bei Kindern zwischen sechs und 13 Jahren von 291 Euro auf 296 Euro und bei Jugendlichen ab 14 Jahren von 311 Euro auf 316 Euro.
Für Rückfragen zu dem Thema stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern und den Sozialämtern bei den Städten und Gemeinden sowie beim Kreis Borken zur Verfügung.

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