Jetzt Osterfeuer für Bocholt anmelden



Bocholt (PID). Osterfeuer müssen bei der Stadt Bocholt im Vorfeld angemeldet werden. Darauf weist der Fachbereich für Öffentliche Ordnung hin. Er gibt zudem Hinweise und Tipps zur Sicherheit von Menschen und Natur. Erlaubt sind ausschließlich so genannte „Brauchtumsfeuer“. Abfallverbrennung ist verboten.
Anmeldungen können ab sofort schriftlich bei der Stadt Bocholt, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Berliner Platz 1, 46395 Bocholt, per Fax 02871- 953170 oder E-Mail an markus.heine@mail.bocholt.de abgegeben werden. Stichtag ist Freitag, 7. April 2017, 13 Uhr. Das Formular und das Merkblatt stehen auf der bocholt.de unter Bürgerservice Osterfeuer zum Herunterladen bereit.
Oberverwaltungsgericht erlaubt nur „Brauchtumsfeuer“
Das Oberverwaltungsgericht hat in einem Beschluss festgelegt, dass nur Osterfeuer zulässig sind, die eindeutig der Brauchtumspflege dienen“, erklärt Markus Heine vom Fachbereich Öffentliche Ordnung. Private Osterfeuer werden deshalb nicht mehr genehmigt.
Keine flüssigen Brandbeschleuniger
Osterfeuer, die nicht gemeldet werden, sind illegal und werden von der Feuerwehr gelöscht. Das Brennmaterial darf ausschließlich aus trockenem Baum- und Strauchschnitt oder unbehandeltem Holz bestehen. Als Zündmaterial kann sowohl Papier als auch Stroh verwendet werden. Auf den Einsatz von flüssigen Brandbeschleunigern muss wegen der Gefahr durch Stichflammen unbedingt verzichtet werden. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Die Feuerwehr empfiehlt, Handfeuerlöscher in unmittelbarer Nähe bereitzuhalten.
100 Meter Abstand zum bebauten Grundstück
Der Ort, an dem das Osterfeuer abgebrannt werden soll, muss ebenfalls bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Abstand muss zu bebauten Ortsteilen mindestens 200 Meter und bewohnten Gebäuden mindestens 100 Meter betragen. Wegen möglicher Rauchentwicklung muss bis zur nächsten Straße 50 Meter Platz sein.
Das über Tage oder Wochen gesammelte Material bietet vielen Tieren Unterschlupf. Damit sich Tiere rechtzeitig in Sicherheit bringen können, muss der Holzhaufen vor dem Entzünden umgeschichtet werden. Das Osterfeuer muss von mindestens zwei volljährigen Personen durchgehend beaufsichtigt werden. Diese müssen telefonisch erreichbar sein und dürfen die Feuerstelle erst verlassen, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind.

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