Landtagswahl am 14. Mai 2017 in Bocholt: Wahlamteingerichtet



Bocholt (PID). Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am Sonntag, 14. Mai 2017, laufen. Das Team des Wahlamtes ist jetzt für Bürgerinnen und Bürger im Raum Rossendale im Rathaus, Berliner Platz 1, zu erreichen. In diesen Tagen erhalten rund 55.300 wahlberechtigte Bocholterinnen und Bocholter ihre Benachrichtigung für die Landtagswahl.
Unter den Wahlberechtigten sind in Bocholt rund 3.800 Erstwähler. Wahlberechtigt sind alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger, die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.
Wer bis zum 23. April 2017 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt unter Tel. 02871 953-398 oder -323 in Verbindung setzen.
Am Wahlsonntag verhindert? Kein Problem!
Wer am 14. Mai nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:

Die wahlberechtigte Person kommt persönlich ins Wahlamt im Rathaus, Berliner Platz 1, und kann direkt vor Ort ihre Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis und nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.
Die Briefwahlunterlagen können bis zum 10. Mai auch online unter www.bocholt.de/rathaus/wahl angefordert werden. Die Wahlunterlagen werden dann kostenlos per Post an den jeweiligen Wähler verschickt.
Die wahlberechtigte Person füllt den auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes gedruckten „Antrag zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen“ aus und unterschreibt diesen. Der ausgefüllte Antrag muss anschließend in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Bocholt, Berliner Platz 1, verschickt werden. Die persönlichen Wahlunterlagen werden dann kostenlos per Post an den jeweiligen Wähler und der gewünschten Adresse verschickt.
Die persönlichen Wahlunterlagen können auch an einen Stellvertreter ausgehändigt werden. Dazu muss die wahlberechtigte Person eine schriftliche Vollmacht für den Stellvertreter ausfüllen. Diese ist auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes zu finden. Eine bevollmächtigte Person kann maixmal vier Wahlberechtigte vertreten.

Fristen der Briefwahl
Der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann bis Freitag, 12. Mai 2017, 18 Uhr gestellt werden. Online-Anträge können bis zum 10. Mai um 12 Uhr gestellt werden.
Nur im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr, möglich.
Die roten Wahlbriefumschläge müssen am Wahltag, 14. Mai, bis spätestens 18 Uhr im Wahlamt sein.
Das Wahlamt
Das Wahlamt befindet sich im Erdgeschoss im Raum Rossendale des Bocholter Rathauses, Berliner Platz 1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Montags bis Mittwochs von 8.00 bis 17.00 Uhr,

Donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr,

Freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr und

Samstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Wahllokaländerungen in Holtwick und Lowick
Bei den Wahllokalen für die Landtagswahl gibt es zwei Änderungen. Für die Thonhausenschule Lowick steht die St. Bernhard Grundschule Lowick, Thonhausenstraße 30 (gleiches Gebäude wie bisher), als Wahllokal zur Verfügung. Die Grundschule in Holtwick steht als Wahllokal nicht mehr zur Verfügung. Dafür wird der Kindergarten St.-Ludger in Holtwick, Aloysianastraße 22, als Wahlraum eingerichtet.

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