Mehr Möglichkeiten zur Rückstellung bei der Einschulung



Die Landesregierung hat mit einem Runderlass den Ermessensspielraum für Schulen bei der Rückstellung von Einschulungen erhöht. Dazu erklären der örtliche Landtagsabgeordnete und Minister für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst und die örtliche Landtagsabgeordnete Heike Wermer:

„Dieses Thema bewegt sehr viele Eltern auch hier bei uns in Bocholt, Borken, Isselburg und Rhede. Denn nicht jedes Kind ist zum Stichtag seiner Einschulung auch wirklich für die Schule bereit. Hier gilt es, genau hinzusehen und die Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes genau in den Blick zu nehmen“, erklärt Hendrik Wüst

„Die CDU-geführte Landesregierung hat mit dem Erlass nun die Möglichkeiten für Eltern, ihr Kind noch ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen, gestärkt. Beispielsweise können sie nun zusätzlich zum schulärztlichen Gutachten andere fachärztliche und fachtherapeutische Stellungnahmen einreichen. Die Schulleitung muss diese in ihre Entscheidung einbeziehen. So können zukünftig auch Faktoren wie eine drohende Überforderung des Kindes in der Schule berücksichtigt werden,“ freut sich Heike Wermer.

Die Änderungen treten bereits zum beginnenden Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/19 in Kraft

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