Nach 15 Jahren am Ziel: „Trinkgut“ Welling darf nun doch in Bocholt expandieren



Jörg Welling

Jörg Welling mit seinen Plänen, die jetzt – nach jahrelangem Hin und Her – realisiert werden können

Von BERTHOLD BLESENKEMPER (Text und Foto)

Jörg Wellings Beharrlichkeit im Kampf gegen die Bürokratie hat sich ausgezahlt. Sage und schreibe 17mal hat der Unternehmer in den vergangenen 15 Jahren nach eigenen Angaben versucht, seinen aus allen Nähten platzenden „Trinkgut“-Getränkehandel vom Gewerbegebiet an der Industriestraße innerhalb Bocholts zu verlagern und zu vergrößern. 17 Standortvorschläge hat er gemacht. 17 mal hörte er, wie er sagt, mit Hinweis auf das Einzelhandelskonzept der Stadt oder andere Vorschriften aus dem Rathaus: Leider nicht möglich!. Vor zwei Jahren dann fand der 37-jährige selbst eine Lösung. Er mietete das benachbarte, schon lange leerstehende ehemalige Gautzsch-Gebäude, um dort einen Großhandel und ein Zentrallager für seine gesamte Firmengruppe unterzubringen. Aber auch dieser Plan fand behördlicherseits keine Zustimmung. Erst gestern machte der Ausschuss für Planung und Bau mit einer Änderung des Bebauungsplanes den Weg frei. „Endlich ist die Kuh vom Eis“, meinte ein sichtlich erleichterter Ausschussvorsitzender Rainer Venhorst (CDU) und ergänzte: „Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel für die Starre und Unbeweglichkeit unseres Einzelhandelskonzeptes. Wir müssen es dringend ändern.“ Das soll nun im nächsten Jahr „unter möglichst große Bürgerbeteiligung“ und im Dialog mit den Händlern erfolgen, wie der neue Stadtbaurat Daniel Zöhler später erklärte.

Einzelhandelskonzept wird überarbeitet

Der Fall „Trinkgut“ ist exemplarisch. Als der Rheder Jörg Welling im Jahre 2001 im Alter von nur 21 Jahren seinen ersten Getränkeladen in Bocholt eröffnete, erzielte er mit 87.000 Kunden 1,65 Millionen Euro Umsatz. Bis heute haben sich diese beiden Zahlen mehr als verdoppelt. Gleichzeitig erhöhte sich die Zahl der Artikel um das Vierfache. Auch mehr Mitarbeiter wurden eingestellt. Nur die Fläche wuchs nicht mit. „Aber jetzt geht es einfach nicht mehr“, meint der 37-Jährige. Längst muss er angelieferte Ware draußen auf dem Parkplatz zwischenlagern. Vier Mitarbeiter teilen sich ein nur zwölf Quadratmeter großes Büro. Andere verbringen zwischen Leergut und Spülküche ihre Pause. Und das Leergut türmt sich meterhoch in einem engen Käfig aus Zäunen.

Großhandel und Zentrallager im benachbarten Gebäude

Wellings wollte deshalb im ehemaligen Gautzsch-Gebäude nebenan ein Zentrallager und einen Großhandel errichten. Damit könnte er nicht nur von Bocholt aus seine inzwischen in NRW verteilten fünf weiteren Filialen bedienen. Gleichzeitig wäre das Problem der Anlieferung für den benachbarten „Trinkgut“-Laden nach seiner Ansicht gelöst. Ähnliches gelte für die Platzprobleme im Bereich Leergutannahme sowie der Verwaltungs- und Sozialräume. Die Parkplatzsituation wäre entspannter und es gebe weniger Lärm, so der Rheder weiter.

Doch hier spielte bislang die Stadtverwaltung nicht mit. Sie mutmaßte, dass auf diese Weise Teile des Trinkgut-Betriebes in die benachbarte Gautzsch-Halle verlagert würden. Dadurch wiederum gewänne Welling – zumindest planerisch – mehr Verkaufsfläche als nach dem Bocholter Einzelhandeslkonzept erlaubt. Und das wollten Verwaltung und Politik auf keinen Fall. Statt die heute amtlich genehmigten 918 Quadratmeter Verkaufsfläche zu bewilligen, bestanden sie auf eine Reduzierung auf 800 Quadratmeter. Um diese 800 Quadratmeter von dem restlichen Bereich sichtbar abzutrennen, sollte zudem eine neue Wand errichtet werden.

Bebauungsplan angepasst

Welling gab nach und willigte, wie er sagt, „um des lieben Friedens Willen“ ein. Was er allerdings nicht wusste: Für den Umbau wurden neue Gutachten fällig: Lärmschutz, Brandschutz und, und, und. Bereits eingereichte Unterlagen müssen nach Auskunft des Unternehmers laufend nachgebessert werden. „Scheibchenweise bekommen wir die Informationen, was noch fehlt oder was wir anders machen sollen“, berichtet Welling. Die Folge: Das Genehmigungsverfahren zog sich in die Länge.

Jetzt die Einigung. Die Festsetzung im Einzelhandelskonzept wurde angepasst. Es bleibt zwar bei 800 Quadratmetern Verkaufsfläche. Lager- Sozial- und Bürobereiche aber werden nicht mehr mit angerechnet. Damit ist Jörg Welling am Ziel. Er kann nebenan seinen Großhandel und sein Zentrallager errichten. „Ich bin erleichtert“, ist auch er zufrieden.

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