Neu in Bocholt: Gutscheine über 100 Hundekotbeutel



Bocholt (PID). Seit Freitag 15. Januar 2016, werden in Bocholt die Hundesteuerbescheide versendet. Darin enthalten ist ein Informationsschreiben des Entsorgungs- und Servicebetriebes Bocholt (ESB) mit angehängtem Gutschein über 100 Hundekotbeutel. Die Stadt Bocholt und der ESB unterstützen damit die Hundehalter bei Ihren Pflichten die Hundehinterlassenschaften zu beseitigen. So gibt es dann keinen Ärger um die Häufchen.
Obwohl jeder Hundehalter dazu verpflichtet ist den Hundekot zu beseitigen, helfen Stadt und ESB mit verschiedenen Maßnahmen bei dieser unangenehmen Aufgabe:

Über 40 Hundekotbeutelspender wurden an 25 stark frequentierten Standorten aufgestellt
Pro Spender werden jährlich durchschnittlich 15.000 Tüten ausgegeben
Zur Entsorgung der Tüten stehen im Stadtgebiet 1000 Papierkörbe bereit
Als Sonderaktion versendet der ESB wie bereits 2014 und 2015 auch in 2016 wieder Gutscheine über 100 Hundekotbeutel

Hundesteuer ist keine Gebühr
Jeder Hundehalter ist für die Entsorgung zuständig ist und muss ggf. den Beutel auch mit nach Hause nehmen und dort entsorgen. „Immer wieder hört man das Argument, dass man ja Hundesteuer bezahle und dafür auch Leistungen in Anspruch nehmen könne“, sagt Abfallberaterin Petra Tacke. Das sei allerdings ein Trugschluss. Die Hundesteuer ist, wie alle Steuern, nicht zweckgebunden. „Die Entrichtung der KFZ-Steuer beinhaltet ja auch nicht den jährlichen Ölwechsel“, so Tacke weiter.
Die Reinigung der Straßen und Grünanlagen wird aus der Stadtreinigungsgebühr gedeckt. Diese zahlen alle Grundstückseigentümer und nicht nur Hundehalter. Die Verpflichtung den Hundekot zu beseitigen bleibt beim Besitzer des Hundes.
Gutschein über 100 Beutel
In diesem Jahr werden mit dem Hundesteuerbescheid Gutscheine über 100 Hundekotbeutel versendet. Die Beutel sind gegen Abgabe des Gutscheins am Wertstoffhof erhältlich. Bei mehreren Hunden bekommt man gegen Vorlage des Steuerbescheides die entsprechende Anzahl Beutel.

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