Neue Betrugsmasche: Angeblicher Oberstaatsanwalt droht Bocholter Erzwingungshaft an und fordert Geld



Kreis Borken (ots) – (fr) In den vergangenen Tagen erhielt ein
Bocholter Post – angeblich von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am
Main. In dem Schreiben teilt ein angeblicher Oberstaatsanwalt mit,
dass der Bocholter zu einer Geldstrafe von 18.600 Euro (620
Tagessätze à 30 Euro) verurteilt wurde. Zugleich wird die
Erzwingungshaft (620 Tage) angedroht, da die Strafe bislang nicht
bezahlt wurde. In dem Schreiben wird dem Betroffenen dann die
letztmalige Chance angeboten, die Strafe zu bezahlen – auch in Raten.
Zudem wird der Angeschriebene verpflichtet, einen angeblichen
Sachbearbeiter unter einer bestimmten Telefonnummer anzurufen.

Das Schreiben erweckt von der Form her den Eindruck eines
amtlichen Schreibens – inhaltlich ist es in betrügerischer Absicht
erstellt.

Wer im Internet sucht, wird schnell fündig. Solche oder ähnliche
Schreiben sind bundesweit versandt worden.

Siehe auch die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt
a. M.

sta-frankfurt-justiz.hessen.de/irj/STA_Frankfurt_am_Main_I
nternet?rid=HMdJ_15/STA_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/83d/83d7a9ea-c
aa7-d51d-0648-712ae8bad548,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26o
verview=true.htm

Jeder der ein solches Schreiben bekommt und bezüglich der Echtheit
unsicher ist, kann sich an die zuständige Justizbehörde oder die
Polizei wenden. Für den Anruf bei der Staatsanwaltschaft sollte nicht
die in dem Schreiben aufgeführte Telefonnummer gewählt werden.
Erkundigen sie sich bei verlässlichen Quellen nach der offiziellen
Rufnummer.

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