NGG Münsterland: Jeder Neunte im Kreis Borken arbeitet nachts



Wenn andere das Licht ausschalten, krempeln sie die Ärmel hoch: Nachtarbeiter. Im Kreis Borken sind rund 20.000 Beschäftigte in der Nacht aktiv. Damit arbeiten rund elf Prozent aller Beschäftigten im Kreis nach 23 Uhr. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit und beruft sich hierbei auf aktuelle Schätzungen des Mikrozensus. Vor dem Hintergrund der Debatte um die „Arbeit 4.0“ warnt die NGG Münsterland vor einer weiteren Aufweichung der Arbeitszeiten: „Heute sind der Bäcker oder die Lebensmitteltechnikerin typische ,Mondzeit-Jobber‘. Aber durch die Digitalisierung könnte das Arbeiten in der Nacht bald noch viel mehr Berufe treffen“, sagt Geschäftsführer Helge Adolphs.

Zusammen mit dem nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium hat die Gewerkschaft im vergangen Jahr deshalb das Projekt „Arbeit 2020“ gestartet. „Es geht darum, beim digitalen Wandel am Arbeitsplatz ein Wort mitzureden“, sagt Adolphs. Denn die Digitalisierung könne das Berufsleben künftig massiv verändern – von ungewöhnlichen Arbeitszeiten, über die E-Mail nach Feierabend bis hin zur Anlagensteuerung per Smartphone. Arbeitsstandards und faire Löhne dürften hierbei aber nicht unter die Räder kommen, so die NGG Münsterland.

„Der Trend ist längst im Gange“, betont Adolphs. So arbeiten schon heute etwa 63.000 Beschäftigte im Kreis Borken zwischen 18 und 23 Uhr – ein Drittel aller Erwerbstätigen, so der aktuelle Mikrozensus NRW. Die NGG macht sich dafür stark, dass Lohn- und Zeitausgleich auch künftig per Tarifvertrag geregelt sind.

In diese Richtung gehen teilweise auch neue Vorschläge von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Ein kürzlich von ihr vorgelegtes „Weißbuch Arbeiten 4.0“ sieht die Stärkung der Tarifpartner vor. Adolphs: „Es ist wichtig, dass die Beschäftigten in der Gestaltung der Arbeitswelt von morgen mitbestimmen. Statt über die Abschaffung des 8-Stunden-Tags nachzudenken, sollten die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter lieber für den digitalen Wandel qualifizieren.“ Wichtig sei deshalb ein „Recht auf Weiterbildung“. Dieses solle möglichst bald per Gesetz festgeschrieben werden.

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