Orkantief: Eltern entscheiden, ob Schulweg zumutbar ist



Das Orkantief „Friederike“ stürmt heran. Für viele Schülerinnen und Schüler kann der Schulweg daher schwierig werden. Sturm, Schneefall oder Eisglätte sind plötzlich eintretende extreme Witterungsverhältnisse und können Gründe für ein Fehlen in der Schule sein. Trotzdem gilt in Nordrhein-Westfalen (NRW) wie in den anderen Bundesländern für alle Kinder im schulfähigen Alter (in NRW ab sechs Jahren) die Schulpflicht, so die Bezirksregierung. In NRW entscheiden letztendlich die Eltern, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Auch wenn das Schulversäumnis in derartigen Fällen entschuldigt ist, ist in jedem Fall die Schule zu informieren.

Schülerinnen und Schüler in einem Berufsausbildungsverhältnis, die wegen extremer Witterungsverhältnisse das Berufskolleg nicht erreichen können, arbeiten an diesen Tagen im Ausbildungsbetrieb, soweit dieser zumutbar erreicht werden kann. Normalerweise bleiben auch bei unvorhersehbaren Witterungsverhältnissen die Schulen geöffnet. Wird der Schulweg oder der Unterricht allerdings durch extreme Witterungsverhältnisse beeinträchtigt, entscheidet die Schulleitung, ob Unterricht stattfindet. Diese Entscheidung kann immer nur sehr kurzfristig getroffen werden. Die vorhergesagte Wetterlage muss morgens auch tatsächlich eingetreten sein. Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten der Schulen erhalten keine Befreiung. Die Betreuung von Schülern, die dennoch in die Schule kommen, muss gewährleistet sein.

Derweil warnt die Stadt Bocholt vor Gefahren durch herabstürzende Äste und Bäume. Der Stadtwald sollte für die die Zeit des Orkans gemieden werden, hieß es aus dem Rathaus.

Archivfoto. Feuerwehr Bocholt

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