Petri Heil: 216 neue Fischerinnen und Fischer im Kreis Borken



Kreis Borken. Mit „Petri Heil“ können sich künftig 216 Fischerinnen und Fischer nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung im Kreis Borken begrüßen. Im Zeitraum vom 2. bis zum 27. November diesen Jahres wurden in den Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau 13 Prüfungstermine angesetzt, um den Andrang der Prüflinge für die diesjährige Fischerprüfung zu bewältigen. Unter den insgesamt 240 Prüflingen waren in diesem Jahr auch wieder viele Jugendliche.
Vor dem Prüfungstermin haben sich die angehenden Anglerinnen und Angler in Lehrgängen der örtlichen Angelvereine auf die theoretische und praktische Prüfung vorbereitet. Das Mindestalter der Prüflinge liegt bei 13 Jahren. Heinz Beckmann vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung des Kreises Borken erklärt: „Die Fischerprüfung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. Zuerst geht es zur schriftlichen Prüfung, wo anhand von 60 Fachfragen Kenntnisse aus sechs Themengebieten wie bespielsweise Natur- und Tierschutz abgefragt werden.“ Die Prüflinge müssen zuerst die Theorie bestehen, um für die praktische Prüfung zugelassen zu werden. Unter den kritischen Augen der Prüfungskommission müssen die Prüflinge dort anschließend ihr Wissen in Sachen Artenkunde und ihre Fertigkeiten im Aufbau von Angelruten nebst dem waidgerechten Zubehör unter Beweis stellen.
Die Prüfungskommission setzte sich in diesem Jahr aus den Vertretern des Kreises Borken – Norbert Kortstegge, Markus Elfering und Heinz Beckmann – sowie dem Kreisfischereiberater Franz-Josef Lappe aus Ahaus und den Sachverständigen Klaus Mels aus Borken, Berni Wissing aus Bocholt und Heribert Zorn aus Vreden zusammen.
An dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis für alle Petrijünger: Bevor der Köder mit der Angelrute ins Wasser geworfen wird, ist auf jeden Fall unter Vorlage des Fischer-Prüfungszeugnisses ein Fischereischein beim örtlich zuständigen Ordnungsamt zu beantragen. Dies gilt nicht nur für die Gewässer der verschiedenen Angelvereine im Kreis Borken, sondern auch für die im Kreis Borken vorhandenen, gewerblich betriebenen Angel- und Forellenteiche. Neben dem Fischereischein ist ein Erlaubnisschein des jeweiligen Grundstückseigentümers oder Pächters erforderlich. Kann eine Anglerin oder ein Angler diesen Erlaubnis- und Fischereischein auf Verlangen nicht vorzeigen, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.
Weiterführende Informationen zur Fischerprüfung gibt es beim Kreis Borken im Internet unter folgender Adresse: www.kreis-borken.de/fischereipruefung.

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