Polizei ist auf den Jahreswechsel vorbereitet



Kreis Borken (ots) – (fr) Es ist guter und alter Brauch, den
Jahreswechsel zu feiern und das neue Jahr mit einem
Silvesterfeuerwerk zu begrüßen. Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und
Fahrten unter Alkohol- und/oder Drogeneinwirkung sollen nicht die
Kehrseite der Feierlichkeiten darstellen.

„Wir verstärken in der Silvesternacht unsere Präsenz und sind
sowohl mit mehr uniformierten als auch zivilen Einsatzkräften
unterwegs“, so der Leitende Polizeidirektor Frank Burre und weist
neben den Gefahren der Straßenkriminalität auf die unverändert
gültige allgemeine Sicherheitslage hin. „Wir reagieren mit erhöhter
Aufmerksamkeit und werden bei jedem Hinweis auf Straftaten wie z.B.
sexueller Belästigung, Körperverletzung oder Taschendiebstahl
konsequent einschreiten“, so der Abteilungsleiter Polizei weiter,
„die meisten Menschen wollen friedlich und ausgelassen feiern, wir
werden den Feiernden durch unsere Maßnahmen ein Mehr an Sicherheit
bieten“.

Verantwortungsvoller Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk sollte eine
Selbstverständlichkeit sein. Andere Personen mit Knallkörpern zu
bewerfen oder gar Silvesterraketen in Richtung anderer Menschen
abzufeuern, kann schwerwiegende Folgen haben. Die Polizei weist im
Übrigen darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in
unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und
Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gesetzlich verboten ist,
ebenso das Verwenden nicht zugelassener Feuerwerkskörper wie z.B. den
sog. „Polenböllern“.

„Jeder, der an den Feiertagen mit seinem Fahrzeug unterwegs ist,
sollte auf Alkohol verzichten oder auf Bus, Bahn und Taxi umsteigen“,
rät Olaf Gottschalk, Leiter der Verkehrsdirektion. Die Polizei im
Kreis Borken wird rund um den Jahreswechsel schwerpunktmäßig Alkohol-
und Drogenkontrollen durchführen. „Wer sein Fahrzeug unter dem
Einfluss von Alkohol und/oder Drogen führt, verhält sich
unverantwortlich, rücksichtslos und gefährdet sich und andere
Verkehrsteilnehmer“, so Olaf Gottschalk weiter. Was viele nicht
wissen: Wer in einen Unfall verwickelt wird oder unsicher fährt, kann
schon ab 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration oder bei
Drogeneinfluss seinen Führerschein verlieren. Bei den Kontrollen zum
Jahreswechsel 2015/2016 wurden 537 Fahrzeugführer überprüft, 137
Alkoholtests und drei Drogenschnelltests durchgeführt. Drei
Autofahrer standen unter Alkohol- und einer unter Drogeneinfluss. In
zwei der genannten Fälle lagen Verkehrsstraftaten vor, da die
Beschuldigten fahrunsicher waren. Einen Führerschein stellten die
Beamten sicher. In den anderen zwei Fällen wurden Bußgeldverfahren
eingeleitet.

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