Schützenverein stellt klar: Über das Schützenhaus kann nur die Brauhaus GmbH verfügen



Presserklärung des St.-Georgius-Schützenvereins Bocholt

In verschiedenen Pressemeldungen der letzten Tage wurde wiederholt behauptet, dass der St. Georgius Schützenverein e.V. „Eigentümer des Brauhauses“ ist, und es wird womöglich dadurch der Eindruck erweckt, es liegt am Verein, dass das Gebäude seit Jahren verfällt und heute leider nur noch eine Ruine ist.

Letzteres ist so nicht richtig.

Bereits seit dem Jahre 1997 und noch bis zum Jahre 2058 ist das frühere Schützenhaus-Gebäude durch einen Erbbaurechtsvertrag an die Bocholter Brauhaus GmbH übertragen. Der Schützenverein kann also über diese Immobilie derzeit nicht verfügen. Weil die Brauhaus GmbH insolvent ist, liegt die Verantwortung beim Insolvenzverwalter und bei den Gläubigern der Bocholter Brauhaus GmbH, zu denen auch der Schützenverein zählt.

Der St. Georgius-Schützenverein hat seinerzeit für die Theissen-Lösung geworben, die im Stadtrat von Bocholt leider keine Mehrheit fand und engagiert sich jetzt für die Initiative der Bürgerstiftung Bocholt, damit Bocholt wieder einen angemessenen Veranstaltungssaal bekommt. Mit der Errichtung des ersten Bocholter Schützenhauses an der Kaiser-Wilhelm-Straße, vor über 100 Jahren, hatte der Verein diese Aufgabe erstmals übernommen und fühlt sich verpflichtet, in diesem Sinne für seine Heimatstadt Bocholt und deren Bürgern auch weiterhin seinen Beitrag zu leisten. Aber heute ist es unmöglich, allein aus Mitteln des Vereins ein solches Haus zu errichten oder auch nur zu unterhalten. Deshalb besteht die Gefahr, dass das Grundstück zum Spekulationsobjekt für anderweitige Nutzung wird und Bocholt dauerhaft keinen Veranstaltungssaal mehr bekommt, wenn das Konzept der Bürgerstiftung Bocholt keine ausreichende Förderung durch öffentliche Mittel erhält.

Markus Schlatt, Manfred Rickert, Georg Steffen
Geschäftsführender Vorstand des
St.-Georgius-Schützenvereins

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