Unfall zwischen Pkw und Fahrrad / Kind fährt weiter /



Bocholt (ots) – (fr) Am Dienstag kam es gegen 13.00 Uhr an der
Ecke Münsterstraße/Kochenheimstraße zu einem Verkehrsunfall, an dem
ein Pkw-Fahrer und eine ca. 10 – 13 Jahre alte Fahrradfahrerin
beteiligt waren. Das Mädchen hatte sich nach Angaben einer Zeugin
überschlagen und war auf die Fahrbahn gefallen.

Der Autofahrer, dessen Beifahrerin und auch die Zeugin
unterhielten sich mit dem Mädchen, boten Hilfe an und fragten nach
etwaigen Verletzungen. Das Mädchen gab an, dass alles o.k. sei und
setzte schließlich seine Fahrt fort. Der Pkw-Fahrer gab später an, er
habe dem Mädchen seine Telefonnummer aufgeschrieben.

Die Zeugin meldete den Unfall bei der Polizei, so dass der
Autofahrer schnell ermittelt werden konnte.

Die Mutter der 10-jährigen Radfahrerin aus
Bocholt meldete sich beim Verkehrskommissariat Bocholt und bestätigte
die von dem beteiligten Autofahrer, den Zeugen und der Tochter
gemachten Angaben.
.

Die Polizei weist erneut auf die Besonderheit bei Unfällen mit
Kindern hin. Häufig ist es so, dass Kinder an der Unfallstelle aus
verschiedenen Gründen mit der Situation überfordert sind. Sie müssen
zur Schule, sind geschockt, haben möglicherweise Schuldgefühle oder
gar Angst – vielfach wollen sie möglichst schnell weiter und geben
dann an, dass schon alles o.k. ist. Kinder können aber keine
rechtsverbindliche Einwilligung zum Entfernen von der Unfallstelle
geben. Wer also damit rechnen muss, dass das Kind verletzt sein
könnte und / oder an dem Fahrrad des Kindes ein Sachschaden
entstanden ist, muss bestimmte Pflichten erfüllen. Ansonsten droht
ein Strafverfahren wegen Unfallflucht. In einem solchen Verfahren
kommt es häufig zu Geldstrafen aber auch zum Entzug der
Fahrerlaubnis. Zudem kann es zu Regressforderungen der eigenen
Kfz-Versicherungsgesellschaft kommen. Die Aussage eines Kindes – in
etwa „es ist schon alles o.k.“ entbindet keinesfalls von diesen
Pflichten. Man muss also an der Unfallstelle warten, bis durch
berechtigte Personen (am besten durch die Polizei) alle notwendigen
Daten aufgenommen wurden. Wer sich nach Ablauf einer angemessenen
Wartezeit von der Unfallstelle entfernt, muss sich unverzüglich an
den Berechtigten oder die Polizei wenden. Auf der sicheren Seite ist
man also, wenn man bei solchen Unfällen sofort die Polizei informiert
– selbst wenn das Kind sich nach dem Unfall seinerseits von der
Unfallstelle entfernt haben sollte.

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