Unfallflucht auf dem Realparkplatz



Bocholt (ots) – Am Dienstag (23.01.2018) wurde in der Zeit von
20:00 Uhr und 20:20 Uhr ein auf dem Realparkplatz abgestellter grauer
Ford Mondeo beschädigt. Der Unfallverursacher kam seinen Pflichten
nicht nach und entfernte sich vom Unfallort. Der Sachschaden liegt
bei mindestens 1.000 Euro.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt.
Für „Unfallflüchtige“ sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von
Geldstrafe bis hin zu zwei Jahren Haft vor. Außerdem setzen
„Unfallflüchtige“ immer ihren Führerschein aufs Spiel. Ersparen Sie
sich und Anderen den Ärger und beherzigen Sie das Motto: „Was Du
nicht willst, das man Dir zu, das füg auch keinem anderen zu!“ Wofür
sonst sind Sie versichert?!

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