Verfahrensabläufe für Grund- und Förderschulen bei Verdacht von Kindeswohlgefährdung dargestellt



Kreis Borken. Ein Thema, das an Schulen wohl kaum sensibler sein kann: Was hat zu geschehen, wenn in der Grund- oder Förderschule der Eindruck entsteht, ein Kind weise Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung auf? Schulleitungen, Lehrkräfte, Fachleute der Schulsozialarbeit und Koordinatoren der Offenen Ganztagsschule (OGS) werden mit dieser Fragestellung allerdings nicht allein gelassen. Im Kreis Borken hilft in solchen Fällen der Kooperationsvertrag, den alle Grundschulen kreisweit mit dem jeweils zuständigen Jugendamt sowie dem Schulträger bereits im Jahr 2011 abgeschlossen haben. Angesichts vieler Personalwechsel an den hiesigen Schulen sowie wegen der zwischenzeitlichen Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes war dies nun Grund für eine Fortbildungsveranstaltung, um die in dem Vertrag festgelegten Regelungen und Verfahrensabläufe wieder in Erinnerung zu rufen.
Zu Beginn wies Elisabeth Möllenbeck, Jugendhilfeplanerin des Kreisjugendamtes Borken, auf die Ausgangslage und den Anlass hin, die seinerzeit zu dem Vertragsabschluss geführt hatten. Sie stellte zudem die Struktur und die Inhalte des Vertrages vor. Mithilfe von klaren und verbindlichen Verfahrensvorgaben werde für Handlungssicherheit bei allen Beteiligten gesorgt. Schließlich richte sich das Bundeskinderschutzgesetz nicht nur an die öffentliche Jugendhilfe, sondern an alle Institutionen und Einrichtungen im sozialen Bereich.
Schulrätin Irmgard Geukes vom Schulamt für den Kreis Borken erläuterte die schulrechtlichen Rahmenbedingungen und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten der Schulträger, der Schulen und der OGS-Träger. Ihre Kernaussage war, dass bei jedem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung grundsätzlich immer die Schulleitung einzubeziehen sei. Diese trage stets die Verantwortung und habe den zunächst schulinternen Beratungsprozess zu steuern.
Der Leiter der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Borken, Michael Sylla, schilderte anhand von zwei Praxisbeispielen, welche Abläufe in der Schule vorgesehen sind, wenn ein Verdacht aufgekommen sei. Aus ehrlicher Sorge geleitete Alleingänge einzelner Personen dürfe es dabei nicht geben, betonte er dabei. Vielmehr müsse stets der kollegiale Austausch im Rahmen der in jeder Schule bestehenden Beratungs- bzw. Krisenteams gesucht werden.
Uwe Zachej vom Jugendamt der Stadt Borken stellte schließlich die Schritte dar, die das Jugendamt dann nach Eingang einer Verdachtsmeldung unternimmt. Eine solche Meldung werde sofort bearbeitet und die Schule bekäme eine entsprechende Rückmeldung. Neben der Abklärung des Verdachts sei es auch Ziel, die betroffenen Eltern für eine Zusammenarbeit zum Wohle ihres Kindes zu gewinnen.
Die Leiter der Allgemeinen Sozialen Dienste der beteiligten Jugendämter informierten anschließend über die Möglichkeiten einer anonymen Beratung und stellten sich gemeinsam mit den Referentinnen und Referenten den Fragen der rund 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Bildzeile (v.l.n.r.):
Ingo Borgers (Stadt Bocholt ), Heiner van Weyck (Stadt Ahaus), Michael Sylla (Regionale Schulberatung), Brigitte Watermeier (Kreis Borken), Uwe Zachej (Stadt Borken), Irmgard Geukes ( Schulamt für den Kreis Borken), Rainer Hülskötter (Stadt Gronau) , Elisabeth Möllenbeck ( Kreis Borken)

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