Verwaltung steht 3D-Zebrastreifen skeptisch gegenüber



Auf Island werden seit einiger Zeit besondere Zebrastreifen getestet, die mit einer speziellen 3D-Zeichentechnik auf den Asphalt aufgemalt werden und damit für Autofahrer besser zu sehen sind. Ziel ist es, die Überquerung von Straßen für Fußgänger und insbesondere Kinder noch sicherer zu machen und die Zahl von Unfällen an Fußgängerüberwegen zu minimieren. In anderen Ländern, wie beispielsweise den USA, wurden solche 3D-Zebrastreifen bereits erfolgreich getestet.

Das Prinzip: Die weißen Streifen werden von Schatten von unterschiedlichen Grautönen umgeben, die eine optische Täuschung auslösen, wenn man auf sie zufährt. Die Schattenwirkung lässt die Streifen wie dicke, weiße Blöcke über der Straße schweben. Als Folge dieser optischen Täuschung drosseln Autofahrer automatisch ihre Geschwindigkeit am Fußgängerüberweg stärker ab.

Vor diesem Hintergrund wollte die CDU-Fraktion von der Stadtverwaltung nun folgende Fragen beantwortet haben. Die Antworten lieferte Stadtbaurat Zöhler jetzt in der Ratssitzung.

1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Wirkung solcher 3D-Zebrastreifen?
Zöhler: Hinsichtlich der Wirkung dieser Zebrastreifen können keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Deutschlandweit gibt es zur Zeit keine entsprechenden, dauerhaften Anlagen, auf Grund dessen bereits Erfahrungswerte vorliegen. Grundsätzlich kann seitens der Verwaltung mitgeteilt werden, dass die 3D-Zebratsreifen die Verkehrsteilnehmer zunächst überraschen und zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit führen könnte. Allerdings dürfte die Wirkungsdauer dieser Zebrastreifen begrenzt sein. Die kurzfristige Aufmerksamkeit werde sicherlich erhöht. Aber auch hier könnte relativ schnell ein Gewöhnungsprozess eintreten und der 3D-Effekt nicht nachhaltig wirken. Zu Bedenken sei, dass der 3D-Effekt u.U. die Autofahrer erschrecken bzw. irritieren, zu abrupten Bremsmanöver führen und es vermehrt zu Auffahrunfällen kommen könnte.

2. Wie viele Unfälle haben sich in den vergangenen 5 Jahren an den Fußgängerüberwegen innerhalb des Gebietes der Stadt Bocholt ereignet?
Zöhler: Im Bereich des Stadtgebiets gibt es zur Zeit nur einen Fußgängerüberweg. Dieser befindet sich auf der Herzogstraße (im Bereich der Einmündung der Markgrafenstraße). An diesem haben sich in den vergangenen 5 Jahren keine Unfälle ereignet bzw. ist er nicht als Unfallhäufungsstelle in Erscheinung getreten.

3. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit oder gar die Notwendigkeit, einen solchen speziellen Zebrastreifen an einer Stelle im Stadtgebiet zu testen?
Zöhller: Die Möglichkeit einen 3D-Zebrastreifen zu testen liegt grundsätzlich vor. Nur muss für eine solche Testphase eine Sondergenehmigung beantragt werden (m.E. bei der Bezirksregierung), da diese Zebrastreifen keine Markierungen gemäß der Straßenverkehrsordnung sind und in keinem Markierungskatalog auftauchen. Es gibt klare Vorgaben/Vorschriften, wie ein Zebrastreifen in Deutschland auszusehen hat! Eine Notwendigkeit einen 3D-Zebrastreifen zu testen sieht die Verwaltung nicht. An dem vorhandenen Zebrastreifen gibt es wie vorstehend erwähnt keine Auffälligkeiten bzw. Probleme und an anderen Stellen im Stadtgebiet sind keine Zebrastreifen vorgesehen. Die in der Vergangenheit beantragten Zebrastreifen sind auf Grund der fehlenden Voraussetzungen nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von R-FGÜ 200.1) nicht angelegt worden.

4. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Kosten für das Auftragen eines 3D-Zebrastreifens auf eine Straße?
Zöhler: Da ein solcher Zebrastreifen noch nicht aufgetragen wurde, fehlen auch hier die Erfahrungswerte. Der städt. Bauhof teilte mit, dass, falls auf der Herzogstraße ein 3D-Zebrastreifen markiert werden sollte, mit Kosten in Höhe von ca. 1.500-2.000 € zu rechnen sei. Eine verbindliche Aussage kann diesbezüglich nicht getroffen werden. Hinsichtlich der Neueinrichtung eines Zebrastreifens sind die Kosten um ein Vielfaches höher, da sodann auch eine Neubeschilderung, ergänzende Beleuchtung, Kenntlichmachung usw. erforderlich ist. Die Kosten würden sich in einem solchen Fall auf einen fünfstelligen Betrag belaufen.

Nachfolgend ein Video zum Thema https://www.youtube.com/watch?time_continue=22&v=szJbz-z7iJw

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