Während der Fahrt telefoniert / Gegen den Fahrer bestand ein Haftbefehl



Bocholt (ots) – (fr) Am Montagnachmittag kontrollierten
Polizeibeamte gegen 16.20 Uhr auf dem Nordwall einen 38-jährigen
Autofahrer aus Isselburg-Werth, da dieser während der Fahrt
verbotswidriger Weise sein Mobiltelefon benutzt hatte. Bei der
Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den 38-Jährigen ein
Haftbefehl bestand. Der 38-Jährige war wegen des Führens eines nicht
versicherten Fahrzeugs zu einer Geldstrafe von ca. 625 Euro bzw.
einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Der 38-Jährige
bezahlte die Strafe und konnte so seine Inhaftierung abwenden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert