1. FC Bocholt soll 225.000 Euro für den Ausbau der Gigaset Arena erhalten



In der morgigen Sitzung des Sportausschusses soll erneut der Ausbau der Gigaset Arena in Bezug auf die Regionalliga thematisiert werden.
Der Sportausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung dazu nachfolgenden Beschlussentwurf:Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem 1.FC Bocholt einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 225.000,- € zur Herstellung der Regionalligatauglichkeit der „Gigaset Arena“ im städtischen Sportzentrum Am Hünting zu gewähren.

Unter dem Vorbehalt der Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 sowie unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtkämmerin werden 40.000,- €, die durch Minderauszahlungen bei der Stadionmodernisierung des 1. FC Bocholt (Maßnahme 016) entstanden sind, von 2021 nach 2022 übertragen und zur Herstellung der Regionalligatauglichkeit des 1. FC Bocholt bereitgestellt. Die weiteren 185.000,- € werden innerhalb des Budgets 082322 (Sportförderung) aus dem Finanzkorridor Sportförderung (Maßnahme 005) zur Herstellung der Regionalligatauglichkeit der Maßnahme 016 zur Verfügung gestellt. Hiervon stehen 23.000,- € im Haushalt 2022 unter dem Vorbehalt der Bekanntmachung der Haushaltssatzung sowie 162.000,- € als Ermächtigungsübertragung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtkämmerin bereit.

Der Beschluss steht hinsichtlich der in der Begründung unter a) bis d) aufgeführten Teilmaßnahmen in 2022 unter der Bedingung, dass der Aufstieg in die Regionalliga erfolgt.

Der Fußballverein 1.FC Bocholt nimmt mit seiner 1. Fußballmannschaft am Spielbetrieb der fünftklassigen Oberliga Niederrhein teil und belegt dort derzeit den zweiten Tabellenplatz. Aufgrund der derzeitigen Tabellensituation ist die Wahrscheinlichkeit zum Aufstieg in die viertklassige Regionalliga West gegeben.

Spielstätte des Vereins ist die „Gigaset Arena“ im städtischen Sportzentrum Am Hünting. Das Stadion wurde dem Verein im Zuge der Fördermaßnahme „Umbau des Stadions Am Hünting inkl. Errichtung einer Zuschauertribüne und eines befestigten Gästeblocks“ per Erbbaurechtsvertrag zur Nutzung überlassen. Diese Fördermaßnahme ist bis auf untergeordnete Arbeiten weitgehend abgeschlossen. Bisher wurden hierfür vereinsseitig ca. 550.000,- € investiert. 45,7 % der Kosten wurden bzw. werden gemäß Förderbeschluss stadtseitig auf dem Zuschusswege getragen, der Rest vom Verein selbst.

Unter Anführung der positiven sportlichen Ausgangssituation und der damit verbundenen realistischen Aufstiegsperspektive hat der Verein 1.FC Bocholt bereits Ende 2020 bei der Stadt Bocholt einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu verschiedenen baulichen Maßnahmen in seinem Stadion „Gigaset Arena“ gestellt. Zweck der Maßnahmen ist die Zulassung und Teilnahme an der Regionalliga West.

Die vom zuständigen Westdeutschen Fußballverband vorgeschriebenen baulichen Maßnahmen am bzw. im Stadion („Sicherheits-Mindeststandards gem. § 6 Abs. 5 Regionalliga-Statut) sind für die Zulassung und Teilnahme an der Regionalliga West zwingend erforderlich und ohne zeitlichen Aufschub bis zum Saisonbeginn umzusetzen.

Die antragsgegenständlichen wesentlichen baulichen Maßnahmen sind:

a) Bau einer Stehstufenanlage im Gästeblock auf der Gegengerade

b) Schaffung einer Ver- und Entsorgungsstation im Gästeblock

c) Errichtung einer Personenvereinzelungsanlage im Bereich des Gästeeingangs

d) Rückwärtige Einzäunung des Gästeblocks

e) Sanierung des vorhandenen WC-Gebäudes

f) Ausleuchtung des Spielerganges vom Sportheim zum Stadion

g) Pflasterung des Hauptzugangsweges vom Parkplatz „Am Hünting“ bis zum Stadion

h) Anschluss der vorhandenen und im Gästeblock neu zu schaffenden Sanitärbereiche an die Kanalisation

i) Ausleuchtung der Hauptzugangswege

j) Ausbesserung/Ertüchtigung der Außenumzäunung

Nach Prüfung des Antrags und der vorstehenden Maßnahmen ist bei diesen eine Unterscheidung hinsichtlich der Art und des Zwecks und somit auch der Finanzierung angezeigt.

Die Maßnahmen a) bis d) sind als solche anzusehen, die allein zur Herstellung der Regionalligatauglichkeit der Sportanlage dienen und daher hinsichtlich ihrer Finanzierung und Realisierung gesondert zu beurteilen sind.

Der Zuschussbedarf bei Vollfinanzierung beträgt für diese Maßnahmen insgesamt 176.000,- €.

Bei den Maßnahmen e) bis g) handelt es sich um solche, die grundsätzlich nach der städtischen Sportförderrichtlinie förderfähig und dann auch mit dem entsprechenden Eigenanteil des Vereins zu versehen sind. Der Zuschussbedarf für diese insgesamt ca. 145.000,- € teuren Maßnahmen liegt bei 49.000,- €.

Die Maßnahmen h) und i) sind solche, die stadtseitig im Rahmen der Modernisierung des Sportzentrums insgesamt bereits geplant und finanziert sind. Der Anschluss der Sanitäranlagen im Stadion an den Kanal in der Straße Am Hünting ist von der Stadt Bocholt schon länger zusammen mit dem ESB geplant und steht zur Umsetzung an. In diesem Zuge kann auch der Anschluss des Gästeblocks erfolgen. Zusammen mit der BEW ist ebenfalls schon länger auch die Neuausleuchtung des Hauptzugangsweges und eines neu zu schaffenden Zugangsweges aus Richtung Hemdener Weg geplant. Sie dienen jeweils auch der sicheren wegemäßigen Erschließung des von allen Fußballvereinen im Sportzentrum Am Hünting genutzten städtischen Kunstrasenplatzes. Hierfür ergibt sich somit kein weiterer Zuschussbedarf. Dies trifft auch auf Maßnahme j) zu. Bei der Ausbesserung der Außenumzäunung handelt es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme, die im Rahmen der regelmäßigen Sportflächenunterhaltung vom ESB vorgenommen würde.

Somit ergibt sich insgesamt ein Zuschussbedarf von 225.000,- € für die unter a) bis g) genannten Maßnahmen. Der Verein beteiligt sich mit 96.000,- € an den Kosten dieser Maßnahmen.

Die Baugenehmigung umfasst grundsätzlich auch die Regionalligatauglichkeit des Stadions. Für den Fall des Aufstieges müssen die Auswirkungen für die dauerhafte Verkehrsbelastung an dem Standort und in der unmittelbaren Umgebung noch analysiert werden und es muss zwingend ein Verkehrskonzept erstellt werden. Dieses fehlt bisher gänzlich.

Der Verein muss die Einhaltung der Sicherheits-Mindeststandards und damit verbunden die fristgerechte Umsetzung der genannten erforderlichen baulichen Maßnahmen im Rahmen des Zulassungsantrags zur Regionalliga West 2022/2023 bis zum 31.03.2022 beim Westdeutschen Fußballverband verbindlich erklären. Er ist daher auf eine zeitnahe Entscheidung über seinen Förderantrag angewiesen.

Grundsätzlich liegt es im Interesse der Stadt Bocholt, einen Fußballverein zu beheimaten, der in der Regionalliga spielt und hierzu über eine angemessene Spielstätte verfügt. Diese Interessen stehen im Einklang mit dem in der städtischen Sportförderrichtlinie verankerten Leitbild des Sports in Bocholt.
Die Erforderlichkeit der vereinsseitig geplanten baulichen Maßnahmen im Hinblick auf die Zulassung und Teilnahme des Vereins an der Regionalliga West wurden verwaltungsseitig geprüft und sind gegeben.
Durch die Maßnahmen wird das Stadion baulich so ertüchtigt, dass es die zwischenzeitlich enorm gestiegenen verbandsseitigen Mindestanforderungen an den höherklassigen Fußball-Spielbetrieb erfüllt.

Die Stadt Bocholt, die dem Verein das Stadion im Zuge des erwähnten Tribünen- und Gästeblockausbaus per Erbbaurechtsvertrag zur Nutzung überlassen hat, behält insbesondere für größere (Sport-)Veranstaltungen ein kostenloses Nutzungsrecht.
Die zu fördernden Maßnahmen zur Herstellung der Regionalligatauglichkeit des Stadions liegen auch im gesamtstädtischen Interesse. Die beantragte finanzielle Unterstützung wird daher verwaltungsseitig befürwortet.

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