196 neue Anglerinnen und Angler im Kreis Borken



Kreis Borken. Mit „Petri Heil“ können sich künftig 196 Fischerinnen und Fischer nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung im Kreis Borken begrüßen. Im Zeitraum vom 5. bis zum 27. November wurden in den Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau zwölf Prüfungstermine angesetzt, um den Andrang der Prüflinge für die diesjährige Fischerprüfung zu bewältigen. Unter den insgesamt 213 Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren auch in diesem Jahr wieder viele Jugendliche.
Vor dem Prüfungstermin haben sich viele der angehenden Anglerinnen und Angler in Lehrgängen der örtlichen Angelvereine auf die theoretische und praktische Prüfung vorbereitet. Das Mindestalter der Prüflinge liegt bei 13 Jahren.
„Die Fischerprüfung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. Zuerst geht es zur schriftlichen Prüfung, wo anhand von 60 Fachfragen Kenntnisse aus sechs Themengebieten wie bespielsweise Natur- und Tierschutz abgefragt werden“, erklärt Heinz Beckmann vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung des Kreises Borken. Die Prüflinge müssen zuerst die Theorie bestehen, um für die praktische Prüfung zugelassen zu werden. Unter den kritischen Augen der Kommission haben sie dort anschließend ihr Wissen in Sachen Artenkunde und ihre Fertigkeiten im Aufbau von Angelruten nebst dem waidgerechten Zubehör unter Beweis gestellt.
Die Prüfungskommission setzte sich in diesem Jahr aus den Vertretern des Kreises Borken – Heinz Beckmann, Markus Elfering und Norbert Kortstegge – sowie den Sachverständigen Berni Wissing aus Bocholt, Klaus Mels aus Borken und Heribert Zorn aus Vreden zusammen. Zudem nahm Franz-Josef Lappe aus Ahaus zum letzten Mal als Sachverständiger an der Fischerprüfung teil. Er ist nach 30 Jahren aus dem Prüfungsausschuss ausgeschieden.
An dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis für alle Petrijünger: Bevor der Köder mit der Angelrute ins Wasser geworfen wird, ist auf jeden Fall unter Vorlage des Fischer-prüfungszeugnisses ein Fischereischein beim örtlich zuständigen Ordnungsamt zu beantragen. Dies gilt nicht nur für die Gewässer der verschiedenen Angelvereine im Kreis Borken, sondern auch für die im Kreis Borken vorhandenen, gewerblich betriebenen Angel- und Forellenteiche. Neben dem Fischereischein ist auch ein Erlaubnisschein des jeweiligen Grundstückseigentümers oder Pächters erforderlich. Kann eine Anglerin oder ein Angler diesen Erlaubnis – und Fischereischein auf Verlangen nicht vorzeigen, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.
Weiterführende Informationen zur Fischerprüfung gibt es beim Kreis Borken im Internet unter www.kreis-borken.de/fischerpruefung/.

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