200 Jahre Liegenschaftskataster im Westmünsterland – ein Rückblick



Es ist die Zeit der Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Großeltern, kurz Ur×6- Großeltern der heute lebenden Menschen und es muss unseren Ahnen wohl recht seltsam vorgekommen sein, dass der Staat sich plötzlich für die Grenzen ihrer Äcker und Weiden interessierte. Vor ziemlich genau 200 Jahren begann im Gebiet des heutigen Kreises Borken, das damals zum Königreich Preußen gehörte, der Aufbau des Liegenschaftskatasters. Eine gewaltige Aufgabe für die preußische Verwaltung, sowohl aus technischer als auch aus juristischer Sicht. In einem Zeitraum von rund zehn Jahren wurden dabei erstmalig die Grenzen aller Grundstücke, ihre Nutzungen und Gebäude erfasst und vermessen. Zusätzlich sind sämtliche Eigentümer ermittelt und das Ergebnis sorgfältig in Karten und Registern dokumentiert worden. Angesichts dieser großen Herausforderungen bei mehr als 100.000 Flurstücken ist das aus heutiger Sicht eine ganz besonders hervorzuhebende Leistung, sowohl im Hinblick auf die Schnelligkeit als auch auf die erzielte Genauigkeit. Das Ergebnis dieser Arbeiten nennen wir heute das Urkataster, also das ursprüngliche Kataster.
Anfänge bei Napoleon
Angefangen hatte alles mit Napoleon. Die Franzosen hatten unseren Landstrich zwar längst wieder verlassen und das Gebiet des heutigen Kreises Borken war 1815 zu Preußen gekommen, die Ideen der französischen Revolution „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ aber hatten ihre Spuren hinterlassen. Der Grund für die Aufstellung des Urkatasters war dann auch die gleichmäßige Erhebung einer Grundsteuer für alle Grundstücke. Nun zahlten die Bauern natürlich nicht gerne Steuern, hatten sie doch vielfach im Rahmen der Bauernbefreiung auch noch Ablöseleistungen an die früheren Lehnsherren zu entrichten, doch immerhin ging es auch darum, die bestehenden Privilegien für den Adel und die Geistlichkeit aufzuheben. Im Vordergrund stand zwar die Besteuerung, doch hat die erstmalige exakte Registrierung ihrer Grundstücke durch den Staat den Eigentümern, zumeist waren es Bauern oder Ackerbürger, auch eine gewisse Rechtssicherheit bezüglich ihres Grundeigentums gebracht.
Angegangen wurde das Projekt mit der von den Preußen gewohnten Gründlichkeit. Es sollten nicht alle Parzellen einzeln vermessen, sondern in einem übergeordneten Koordinatensystem dargestellt werden. Als Zentralpunkte dieses Systems dienten häufig die Kirchturmspitzen in den einzelnen Dörfern. Gemessen wurde mit Theodoliten zur Bestimmung der Winkel und mit Messketten zur Bestimmung der Längen. Als Maßeinheiten dienten die preußische Rute mit einer Länge von 3,77 m sowie der preußische Morgen mit einer Fläche von 180 Quadratruten. Das historische, aber auch heute bei uns im ländlichen Raum durchaus noch gebräuchliche Flächenmaß „Morgen“ sind in etwa 2.500 m² und entsprach der Fläche, die an einem Morgen mit einem Pferd gepflügt werden konnte. Das Meter als Längeneinheit wurde in Preußen erst 1872 eingeführt.
„Vom Großen ins Kleine“
Bei der Katastervermessung ließen sich die Preußen durch den Grundsatz „Vom Großen ins Kleine“ leiten. Zunächst wurden die Gemeindegrenzen in einem gemeinsamen Begang des Katastergeometers mit den beteiligten Bürgermeistern und Ortsvorstehern festgelegt. Dies bedeutete vielfach die erstmalige exakte Dokumentation der Gemeindegrenzen, die häufig bis in unsere Zeit Bestand haben.
Danach folgte dann die aufwändige Ermittlung der einzelnen Parzellengrenzen und der Eigentümer. Dazu mussten die Eigentümer an Ort und Stelle ihre Grundstücke und Grenzen anzeigen und einen Stock mit ihrem Namen anbringen. Dieses Vorgehen wirkt aus Sicht unseres heutigen Rechtsstaates mit exakt dokumentierten Eigentumsverhältnissen etwas abenteuerlich, es war aber vor 200 Jahren die wohl zweckmäßigste Methode der Katasteraufnahme. Natürlich kam es auch damals zu widersprüchlichen Auffassungen über den Grenzverlauf. Einerseits sollte das eigene Grundstück nicht zu groß sein, um weniger Steuern zahlen zu müssen, andererseits erkannte man aber doch, dass ein größeres Grundstück längerfristig durchaus Vorteile brachte. Die Widersprüche wurden zunächst dokumentiert und sämtliche Vermessungsergebnisse dann an einem Sonntag allen Beteiligten vorgetragen. Nach Anhörung und Prüfung durch den Obergeometer wurde dann über die Widersprüche entschieden. Abschließend erfolgte noch die Abschätzung der Ertragsfähigkeit der Böden, um davon abhängig die Höhe der Grundsteuer zu berechnen.
Anerkennung durch drei Kreuze
Jetzt lagen alle Unterlagen vor und nach der Erstellung der Karten und Register, natürlich alles von Hand und mit Tusche, erhielt jeder Eigentümer einen sogenannten Güterauszug mit einer Zusammenstellung seiner Besitzungen. Auch hier konnte er noch einmal in der Rubrik „Bemerkungen des Eigenthümers in Betreff der liegenden Güter“ einen begründeten Widerspruch einlegen oder aber die Aufstellung durch seine Unterschrift bestätigen. Bei „Schreibunfähigkeit“ genügte auch das Setzen von drei Kreuzen. Hier musste dann ein „glaubhafter Mann“, in der Praxis häufig der Pastor oder Bürgermeister, die Unterschrift bestätigen. Dabei gilt, je länger das Güterverzeichnis, desto seltener die Kreuze. Es scheint also auch damals schon einen Zusammenhang zwischen wirtschaftlichem Wohlstand und Bildung gegeben zu haben. Beim Stöbern in den im Original im Katasterarchiv vorliegenden Güterauszügen sind die interessierten Enkel jedenfalls häufig sehr gespannt, ob ihr Ur×6- Großvater bereits schreiben konnte und welche Erklärungen er zu Protokoll gegeben hat.
Insgesamt wurden die Belange der Eigentümer bei der Aufnahme des Urkatasters durchaus berücksichtigt und abgewogen. Vielleicht ist dies, neben der Präzision und Akribie bei der Erstellung, der Grund für die Akzeptanz des Liegenschaftskatasters und sein Beitrag zur Wahrung des Grenzfriedens.
Flurnamen mit lokaler Mundart
Obwohl es aus Sicht des Katasters nicht erforderlich war, wurden neben den Namen der Bauernhöfe mit ihren Leibzuchten sowie den Wege- und Gewässernamen auch die Flurnamen in die Urkarten eingetragen. Dies erleichterte den Menschen, die das Kartelesen nicht gewohnt waren, die Orientierung und half ihnen, ihren Hof und ihre Grundstücke in den Karten wiederzufinden. Außerdem konnten dadurch die Angaben aus früheren Verträgen, die sich auf Flurnamen bezogen, besser zugeordnet werden. Auch daran haben die Preußen damals gedacht. Dieses Schriftgut ist heute eine Fundgrube für Heimat- und Sprachforscher. Da es auf Befragungen der Menschen vor Ort entstanden ist, enthält es zum einen die damalige lokale Mundart und zum anderen hat jeder Flurname eine eigene, individuelle und durch die Erfahrungswelt der Menschen geprägte Bedeutung.
Kirchtürme und Kontinentalverschiebung
Die letzten Karten des Urkatasters waren noch nicht gezeichnet, da begann auch schon die Laufendhaltung des Werkes. Das hat sich bis in unsere heutige Zeit nicht verändert, ein nicht aktuelles Liegenschaftskataster ist wertlos. Die weitere Entwicklung führte dann vom anfänglichen Steuerkataster hin zum Eigentumskataster, also dem rechtlichen Nachweis der Liegenschaften. Neue, präzisere Vermessungstechniken wurden entwickelt, die Koordinatensysteme optimiert und die Pflicht zur Abmarkung der Grenzpunkte eingeführt. Dies alles geschah jeweils als Folge der allgemeinen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Die Bedeutung der Grundsteuer im Verhältnis zu anderen Steuerarten nahm ab, dafür stieg und steigt angesichts begrenzter Ressourcen und steigender Grundstückspreise der Bedarf nach hochgenauer Definition und Dokumentation der Grundstücksgrenzen.
Heute ist das Liegenschaftskataster ein wichtiger Baustein für die Eigentumssicherung und als Basis für nahezu alle raumbezogenen Planungen und Vorhaben aus den Entscheidungsprozessen nicht mehr wegzudenken. Satelliten im Weltall haben längst die Messung mit Messketten ersetzt und die früher handgezeichneten Karten werden durch Bits und Bytes in Datenbanksystemen repräsentiert. Auch die Kirchtürme in den Dörfern bilden nicht mehr die Ankerpunkte für die Koordinatensysteme. Ihre Festlegung erfolgt heute global und berücksichtigt sogar die Verschiebung der Kontinente gegeneinander. Dies alles sind aus der Sicht unserer modernen, weltweit vernetzten Gesellschaft wichtige und sinnvolle Entwicklungen.
Dennoch, die Preußen haben uns vor 200 Jahren mit beschränkten Mitteln, dafür aber mit ihrer vielzitierten Gründlichkeit, ein einmaliges Zeugnis über das Aussehen der Dörfer und Fluren hinterlassen. Das Urkataster mit den Urkarten zeigt eine Darstellung der Erdoberfläche vor der beginnenden Industrialisierung, also bevor der Mensch die Landschaft nachhaltig und gründlich veränderte.
Zeitreise im Kreisarchiv
Von ganz besonderer Bedeutung ist für den Kreis Borken, dass das Archivgut des Urkatasters alle politischen Umwälzungen und auch die Kriegswirren der letzten zwei Jahrhunderte unbeschadet überstanden hat und heute vollständig im Kreisarchiv aufbewahrt wird. Für jedes Flurstück und jeden Quadratmeter können die Eigentumsverhältnisse, aber auch die Nutzungen und der Gebäudebestand, lückenlos bis in die 1820er Jahre zurückverfolgt werden. Die Anfragen hierzu kommen aus den Bereichen der Familien- und Heimatforschung, aber auch rechtliche Fragen, z.B. zur Lage von alten Wegerechten, werden mit dem Archiv beantwortet. Die Recherchen in diesem umfangreichen Archiv erfordern von den Kataster-Fachleuten allerdings neben fundierten Kenntnissen der Zusammenhänge der vielen tausend Dokumente auch ein beträchtliches Maß an detektivischem Gespür.
Für den Kreis Borken ist das Katasterarchiv kein totes Archiv. Noch heute liegt der Anteil der Grenzpunkte, die nach der preußischen Aufnahme vor zwei Jahrhunderten bislang nicht neu vermessen wurden, bei etwa zehn Prozent. Hier ist das Urkataster dann die Grundlage für eine heutige amtliche Vermessung und Abmarkung. Ein ganz anderer, bei der Aufstellung des Urkatasters sicherlich noch nicht bedachter Gesichtspunkt, ist seine Bedeutung als Quelle zur Heimat- und Familienforschung. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger erkennen den Wert des Urkatasters für Fragen rund um die Entwicklung ihres Wohnortes, Hofes oder Grundstücks. Deshalb steht das Archiv im Keller des Kreishauses in Borken jedem auf Anfrage zur Verfügung. Für die Zukunft ist eine weitere Öffnung im Sinne eines Online-Angebotes geplant. Dann können die Eigentümer sonntags von ihrem eigenen Grundstück aus eine Zeitreise unternehmen und sich in Gedanken vorstellen, wie der Ur×6- Großvater dort zwei Jahrhunderte zuvor seinen Namen an einem Stock angebracht hat. Daran haben die Preußen 1821 gewiss noch nicht gedacht.
Quellen:
Kreisarchiv Borken
Beiträge des Heimatvereins Vreden zur Lands- und Volkskunde- Band 71
Bildzeile: (v. l. n. r.)
Landrat Dr. Kai Zwicker, Leo Elfering (Abteilungsleiter Geoinformation im Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster) und sein Mitarbeiter Klemens Hoffjann sowie Karl-Peter Theis (Leiter des Fachbereichs Geoinformation und Liegenschaftskataster) präsentieren die Urkatasterkarte „Brinker Hook“ der Gemarkung Heek aus dem Jahre 1827 und die zugehörigen Güterverzeichnisse.
Hinweis für die Redaktionen:
Der Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster der Kreisverwaltung kann Ihnen für einzelne Orte im Kreisgebiet Ausschnitte aus den Urkatasterkarten in digitaler Form für Ihre Berichterstattung zur Verfügung stellen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Kreispressestelle.

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