Polizei im Kreis warnt: Manche Halloween-Scherze können Straftaten sein

Polizei im Kreis warnt: Manche Halloween-Scherze können Straftaten sein

Kreis Borken (ots) – Für viele ist es mittlerweile Brauch, sich an Halloween fantasievoll zu verkleiden, Süßigkeiten zu sammeln und harmlose Kinderstreiche zu begehen.In den letzten Tagen ist der „Gruselclowntrend“ auch im Kreis Borken angekommen – in zwei Fällen traf die Polizei tatsächlich Personen an, die mit einer Horrorclownmaske verkleidet andere Menschen erschrecken wollten – jeweils erfolglos (wir berichteten).Leider hat die breite Medienberichterstattung, bei der fast grundsätzlich Bilder von Horrorclowns benutzt werden (auch wenn es gar keinen Horrorclown gab), zu einer Gruselclownhysterie geführt. Dies belegen z.B. ein Fall aus Borken, bei dem Kinder auf dem Weg zur Schule vor einem Friedhofsmitarbeiter flüchteten, weil sie ihn für einen Horrorclown hielten und viele Kommentare in einem Bocholter Internetportal anlässlich eines gefälschten Fotos (wie berichteten über beide Fälle).Die derzeitige Clownhysterie beruht überwiegend auf gefälschten Videos oder Fotos, teilweise wurden auch Videos aus dem Zusammenhang gerissen und irreführend kommentiert (so wurde z.B. durch eine große überregionale Redaktion ein altes Video über eine Halloween-Aktion in einem Bocholter McDonalds Restaurant als aktuell eingestellt und entgegen der zu sehenden Bilder im Sinne der „Gruselclownangst“ kommentiert).Egal warum – es ist Fakt, dass bei vielen Menschen ein Unbehagen, vielleicht sogar Angst rund um die „Horrorclownmania“ besteht.Vor diesem (bedauerlichen) Hintergrund der aktuellen Entwicklung weist die Polizei darauf hin, dass manche Halloween-Scherze Straftaten darstellen können. Das reine Tragen einer Clownmaske ist natürlich nicht strafbar, wenn Personen allerdings durch das Erschrecken zu Schaden kommen, kann dies anders aussehen. Wer andere bedroht oder gar verletzt, begeht ohnehin eine Straftat, egal ob kostümiert oder nicht.Die Polizei wird Straftaten konsequent verfolgen, nach Möglichkeit verhindern und appelliert an die Vernunft der Halloween-Gemeinde wie auch der von möglichen Scherzen betroffenen Menschen.Bedenken Sie, was Sie bei anderen Menschen auslösen können, wenn sie diese als „Gruselclown“ erschrecken. Verzichten Sie lieber auf Kostüme und erst recht auf Aktionen, die von anderen Menschen als Gefahr bewertet werden könnten.Reagieren sie gelassen und gehen sie als „Opfer von Halloween-Scherzen“ einer empfundenen Gefahr aus dem Weg. Rufen Sie die Polizei, wenn die Grenze vom harmlosen Kinderstreich zur Straftat überschritten ist.Ganz abgesehen vom „Gruselclownthema“ möchte die Polizei darauf hinweisen, dass auch andere Halloween-Streiche Straftaten darstellen können und konsequent verfolgt werden.Wer beispielsweise einen Briefkasten mit Feuerwerkskörpern sprengt, Autos oder Hausfassaden mittels Farbe besprüht oder mit Eiern bewirft, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Denn solche Streiche können Sachbeschädigungen darstellen!Eltern sollten mit Ihren Kindern ganz gezielt über die möglichen Gefahren und Konsequenzen sprechen. Zeigen Sie Ihren Kindern an Beispielen auf, wo der Spaß aufhört und der Ernst beginnt, damit es nicht zu unangenehmen Folgen kommt! […]

Stadtgeschichte Bocholt: Herbstspaziergang an der "Tropfsteinhöhle"

Stadtgeschichte Bocholt: Herbstspaziergang an der „Tropfsteinhöhle“

Bocholt (PID). Der Fotograf dieser Aufnahme hatte sich vor rund 100 Jahren an einem kühlen Herbstmorgen auf den Weg in den Bocholter Nordwesten gemacht. In Höhe der Baustraße hielt er inne und fotografierte von der Dinxperloer Straße aus die rechts und links liegenden Wohnbauten der Arbeiterkolonie. 17 einfache, aber durchaus nicht schmucklose Reihenhäuser hatte der gemeinnützige Bocholter Bauverein zu Beginn des Jahres 1900 westlich des Hüntinger Brooks fertiggestellt.Die beiden Häuser im Vordergrund liegen indes an der Dinxperloer Chaussee, wie der Verkehrsweg seinerzeit noch hieß. Das verblasste Straßenschild an der verklinkerten Hauswand links ist kaum noch lesbar. Im Fenster weisen zwei bedruckte Hinweisschilder auf eine „Glanzbügelei und Plätterei“ hin, die vermutlich von der Hauswirtin betrieben wurde.Gegenüber, an der rechten Straßenseite, befindet sich die Restauration von Heinrich Backmann. Der Kolonialwarenhändler hatte die Schenkwirtschaft „Zur Tropfsteinhöhle“ Mitte Juli 1907 eröffnen können, nachdem zuvor vier Anträge auf Wirtschaftskonzession gescheitert waren. Das Bedürfnis wurde schließlich anerkannt, da in der Zwischenzeit an der Bau-, Falken- und Holtwicker Straße zahlreiche Häuser entstanden waren und die Bewohner eine Gaststätte in ihrer Umgebung haben wollten.Wirtschaftsbetrieb nur unter bestimmten VoraussetzungenAllerdings gewährte die Stadtverwaltung den Wirtschaftsbetrieb nur unter bestimmten Voraussetzungen. So musste Backmann auf eigene Kosten Bordsteine und einen Bürgersteig anlegen sowie eine Straßenlaterne vor der abgeschrägten Hausecke aufstellen lassen. Drei Jahre später wurde das Haus zusätzlich zu einem Beherbergungsbetrieb mit vier Fremdenzimmern im oberen Geschoss ausgebaut. Nach Ende des Ersten Weltkrieges verkaufte Backmann den Besitz aus gesundheitlichen Gründen. Sein Nachfolger hatte aber kein Interesse an der Gastwirtschaft, so dass sie 1919 schließlich einging.regelrechte SchlammstreckeWie man sieht, ließen die Straßenverhältnisse vor den Toren der Stadt seinerzeit vielfach zu wünschen übrig. Zum Zeitpunkt der Aufnahme ist die Dinxperloer Chaussee noch nicht ausgebaut. Im Sommer staubtrocken, verkam diese Ausfallstraße nach Holtwick in der feuchteren Jahreszeit zu einer regelrechten Schlammstrecke. Im Vordergrund sind die Schienen der 1910 eröffneten Kleinbahn Bocholt-Aalten zu sehen. Eine ihrer Haltestellen befand sich im Übrigen unmittelbar vor der „Tropfsteinhöhle“.Foto: Stadtarchiv Bocholt, Text: Wolfgang Tembrink […]