9-jähriges Mädchen stirbt im Waschkeller / Todesursache noch nicht abschließend geklärt

9-jähriges Mädchen stirbt im Waschkeller / Todesursache noch nicht abschließend geklärt

Kleve-Kellen (ots) – Die auf Anordnung der Staatsanwaltschaft am heutigen Mittag durchgeführte Obduktion des 9-jährigen Mädchens, das bei dem Unfall am gestrigen Abend verstarb, hat noch keine eindeutige Todesursache ergeben. Es werden noch weitergehende gerichtsmedizinische Untersuchungen zur Ermittlung der Todesursache durchgeführt.Das Mädchen hatte im Waschkeller den Wasserhahn für die Gartenbewässerung aufdrehen wollen. Als es nicht zurückkehrte, wurde es leblos im Keller gefunden. Die Reanimationsmaßnahmen der Rettungskräfte blieben erfolglos. Vermutlich ist das Mädchen an einem Stromschlag verstorben. Notfallseelsorger und der polizeiliche Opferschutz übernahmen die Betreuung der Angehörigen.Die zuständige Kriminalpolizei hat zur Ermittlung der Unglücksursache Experten des Landeskriminalamtes hinzugezogen wurde. Diese werden ihre Untersuchungen am Unglücksort in den nächsten Tagen fortsetzen. Nähere Angaben zur Unglücksursache können derzeit noch nicht gemacht werden. Der Unglücksort, das Wohnhaus der Familie, bleibt bis auf weiteres beschlagnahmt. […]

Jugendamt Bocholt rät: Alleinerziehende sollten Anspruch auf Unterhaltsvorschuss prüfen

Jugendamt Bocholt rät: Alleinerziehende sollten Anspruch auf Unterhaltsvorschuss prüfen

Bocholt (PID). Wer seine Kinder allein erzieht und vom anderen Elternteil kein Geld oder nur unregelmäßige Zahlungen erhält, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf sog. Unterhaltsvorschussleistungen vom Amt. Die Zahl derjenigen, die darauf Anspruch haben, wird künftig steigen. Grund ist eine Gesetzesänderung. Das Bocholter Jugendamt rät alleinerziehenden Eltern, die bislang keinen Unterhaltsvorschuss erhalten, bis Ende Juli prüfen zu lassen, ob nach neuer Rechtslage ein Anspruch besteht.Gesetz wird geändertDas Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat mitgeteilt, dass das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) Ende Juli/Anfang August veröffentlicht und damit rechtskräftig werden soll. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten wird.Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Mit der Gesetzesänderung soll die bisherige Begrenzung der Bezugszeit auf 72 Monate aufgehoben werden. Außerdem sollen zukünftig alle Kinder von 0–18 Jahren grundsätzlich bezugsberechtigt sein. Zuvor lag die Altersgrenze bei der Vollendung des 12. Lebensjahres.Wer hat Anspruch?Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren soll ein UVG-Anspruch nur dann bestehen, wenn das Kind bzw. der Jugendliche nicht auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch („Hartz IV“) angewiesen ist, die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder der leistungsberechtigte Elternteil über ein Einkommen von über 600 Euro verfügt.Alleinerziehende Eltern, die regelmäßige Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch beziehen und die die Anspruchsvorrausetzungen erfüllen, werden von ihrem persönlichen Ansprechpartner des Fachbereiches Soziales der Stadt Bocholt informiert.Alleinerziehende Eltern, die die zuvor beschriebenen Bedingungen erfüllen und bisher keine Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beziehen, sollten bis spätestens 31. Juli 2017 (Eingang) einen Antrag beim Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport stellen, um ihre Ansprüche ab dem 1. Juli 2017 geltend zu machen. Die Antragsunterlagen und weitergehende Informationen finden Eltern auf der Internetseite der Stadt Bocholt unter www.bocholt.de im Bereich „Bürgerservice“, Stichwort „Unterhaltsvorschuss“ – oder hier klicken.Jugendamt prüftDie Bewilligung der UVG-Leistungen kann erst erfolgen, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. „Mit der rechtzeitigen Antragstellung sichern sich Alleinerziehende den Anspruch auf Unterstützung ab dem 1. Juli 2017. Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport wird die Anträge schnellstmöglich bearbeiten“, sichert Doris Springer vom Jugendamt Bocholt zu. Aufgrund der Vielzahl der erwarteten Anträge und der verzögerten Rechtskraft des Gesetzes könne die Bearbeitung der Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zum 31. Juli 2017 eingehende Anträge können bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab dem 1. Juli 2017 rückwirkend bewilligt werden.Bei Fragen steht die Unterhaltsvorschusskasse beim Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport unter Tel. 02871 953-139, E-Mail ursula.nowara@mail.bocholt.de oder persönlich in der Verwaltungsnebenstelle der Stadt Bocholt auf der Kaiser-Wilhelm-Str. 77 zur Verfügung […]

Autofahrerin kam von der Straße ab

Bocholt-Suderwick (ots) – (fr) Am Donnerstag befuhr eine20-jährige Autofahrerin aus Isselburg gegen 07.25 Uhr die Straße „ZurDemmingbrücke“ in nördliche Richtung. Im Kreuzungsbereich mit derStraße „Im Jägeringshof“ kam sie aus noch nicht geklärter Ursachenach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen die Schutzplanke,das Brückengeländer und ein Verkehrszeichen. Die 20-Jährige wurde zur ambulanten Behandlung ins BocholterKrankenhaus gebracht. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 4.000Euro geschätzt. […]

Gartenhaus angefahren und geflüchtet

Gartenhaus angefahren und geflüchtet

Bocholt-Spork (ots) – (fr) Am Mittwoch beschädigte ein nochunbekannter Lkw-Fahrer gegen 11.15 Uhr an der Ecke „AmWielbach/Terhoffsteddenstraße“ ein Gartenhaus, auf einemPrivatgrundstück. Trotz des verursachten Sachschadens in einer Höhevon ca. 800 Euro hatte sich der Unfallverursacher entfernt, ohneseinen Pflichten nachgekommen zu sein. Nach Angaben von Zeugenhandelte es sich vermutlich um einen Lkw bis 3,5 t mit Anhänger. DerFahrer sprach sehr schlecht deutsch und hatte keine bzw. wenigeZähne. Sein Ziel war das Mussumer Industriegebiet. Zeugen werdengebeten, sich an das Verkehrskommissariat in Bocholt (02871-2990) zuwenden. […]

Pkw-Fahrer verletzt Kind und flüchtet / Polizei sucht Zeugen

Pkw-Fahrer verletzt Kind und flüchtet / Polizei sucht Zeugen

Bocholt (ots) – (fr) Am Mittwoch wurde eine 13-jährigeFahrradfahrerin nach eigenen Angaben gegen 16.00 Uhr im KreisverkehrFranzstraße/Im Königsesch von einem noch unbekannten Autofahrerangefahren und leicht verletzt. Der Autofahrer hatte den Kreisverkehrin stadtauswärtiger Richtung an der Franzstraße verlassen und dabeidie Schülerin angefahren. Die 13-Jährige konnte sich noch abstützen,zog sich dabei aber die Verletzung zu. Der Fahrer des schwarzen Pkws(mehr ist nicht bekannt) setzte seine Fahrt ohne anzuhalten fort.Hinweise bitte an das Verkehrskommissariat in Bocholt (02871-2990). […]

Busse: Ab dem 1. August entfällt der Münsterland-Tarif und wird zum WestfalenTarif / Preise leicht angepasst

Busse: Ab dem 1. August entfällt der Münsterland-Tarif und wird zum WestfalenTarif / Preise leicht angepasst

Für die Fahrt mit Bus und Bahn gelten ab dem 01.08.2017 neue Preise. Der WestfalenTarif kommtAm 01.08.2017 wird ein neuer Tarif eingeführt – der WestfalenTarif. Westfalen wächst zusammen: Das Münsterland, Ruhr-Lippe (Region Sauerland), Westfalen-Süd (Region Siegen), Hochstift (Region Pa-derborn/Höxter) und Ostwestfalen schließen sich zu einem großen Gemeinschaftstarif zusammen. Der in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der Stadt Münster bisher gültige Münster-land-Tarif entfällt und wird durch den WestfalenTarif ersetzt. Die vier Kreise und die kreisfreie Stadt Münster bilden ab dem 01.08.2017 das Netz Münsterland innerhalb des WestfalenTarifs, so dass Bocholt dort integriert ist. Für das Bocholter Stadtgebiet gibt es jedoch keinerlei strukturelle Ver-änderungen, es gilt weiterhin im gesamten Stadtgebiet die Preisstufe „0 Bocholt“.Was bedeutet der WestfalenTarif für die Kunden?Für die Fahrgäste – ob Gelegenheitsfahrer, Schüler, Studenten, Abonnenten – bleibt vieles unverän-dert. Die Tickets und Abos bleiben gültig und werden auch nach dem 1. August anerkannt. Unentwerte-te Tickets, die vor der Einführung des WestfalenTarifs gekauft werden, können die Kunden bis zum 31.10.2017 weiterhin nutzen. Zudem bleiben die regionalen Ticketangebote bestehen.Vom neuen Tarif profitieren die Fahrgäste im Münsterland: Sie sind mit nur einem Ticket im ganzen WestfalenTarif unterwegs. Das Ticketsortiment wird vereinheitlicht und die Tarifgrenzen zwischen den fünf Teilräumen Münsterland, Ruhr-Lippe, Hochstift, Westfalen-Süd und Ostwestfalen verschwinden. Die Tickets und Abos gelten weiterhin für Bus & Bahn. Nähere Infos rund um den WestfalenTarif gibt es unter www.westfalentarif.de .Neue Ticket- und Aboangebote für das MünsterlandMit der Einführung des WestfalenTarifs profitieren die Fahrgäste im Münsterland auch von neuen Ti-cketangeboten. Für alle ab 60 Jahren gibt es neu das 60plusAbo Westfalen – damit sind Abonnenten im gesamten WestfalenTarif für 86,70 Euro im Monat mobil. Das WochenTicket wird durch das neue 7-TageTicket abgelöst, so dass die Geltungsdauer nicht mehr auf eine bestimmte Kalenderwoche festge-legt, sondern an 7 aufeinander folgenden Tagen frei wählbar ist.Preisentwicklung: Geringer AnstiegBezogen auf den gesamten westfälischen Raum ergibt sich eine moderate Preisanpassung von durch-schnittlich 2,1 Prozent. Steigende Kosten, insbesondere bei Personal und Material, sowie sinkende öf-fentliche Mittel sind Gründe für die Preisanpassung.Änderungen für BocholtGenerell gilt für das Stadtgebiet Bocholt, dass ein einheitlicher Tarif unabhängig von der Entfernung bei Fahrten innerhalb der Stadtgrenzen angewendet wird, so dass ab dem 01.08.2017 auch nach Einfüh-rung des Westfalentarifs weiterhin einheitlich für alle Ticketarten innerhalb des Bocholter Stadtgebietes (auch in den Regionalbuslinien) die Preisstufe „0 Bocholt“ verwendet wird. Bei Fahrten in die Region gibt es aufgrund der Einführung des WestfalenTarifs hingegen zum Teil Änderungen in der Bezeich-nung der Preisstufen.Übersicht über das Ticketsortiment und die Anpassungen in der Preisstufe „0 Bocholt“ (Die Preise für Fahrten in die Region siehe www.westfalentarif.de/de/fahrt-tickets/ticketpreise/ ) leichte Preisanpassungen bei den TagesTickets, „Bestseller“ 9-UhrTagesTicket 1 Person wird nicht erhöht!9-Uhr-TagesTicket für 1 Person (älter als 14 Jahre): 3,60 € (+0,00 €)(inkl. 3 Kinder bis 14 Jahre)TagesTicket für 1 Person (älter als 14 Jahre): 5,20 € (+0,10 €)(inkl. 3 Kinder bis 14 Jahre)9-Uhr-TagesTicket für bis zu 5 Personen: 7,10 € (+0,10 €)TagesTicket für bis zu 5 Personen: 10,30 € (+0,20 €)FahrradtagesTicket 1,70 € (+0,00 €) Keine Preisanpassungen bei den KinderTickets (Kinder von 6-einschl. 14 Jahren)EinzelTicket Kind 1,30 €4erTicket Kind 1,15 € je Fahrt =>4,60 €10erTicket Kind 1,03 € je Fahrt =>10,30 € Geringe Preisanpassung beim EinzelTicket und 10erTicket – erstmals seit zwei Jahren wird das EinzelTicket teurer, das 4erTicket bleibt preislich stabil!EinzelTicket 2,00 € (+0,10 €)4erTicket 1,80 € je Fahrt =>7,20 € (+0,00 €)10erTicket 1,66 € je Fahrt =>16,60 € (+0,80 €) Leichte Preisanpassungen bei ZeitTickets (WochenTickets, MonatsTickets, MonatsTickets im Abo, 60plus Abo), d.h.NEU: 7 Tage Ticket (bisher WochenTicket) 19,60 € (+0,40 €)MonatsTicket 55,30 € (+1,10 €)9-UhrMonatsTicket 49,50 € (+1,10 €)BocholtTicket (MonatsTicket im Abo) 37,90 € (+0,40 €)9-Uhr-BocholtTicket (9-UhrMonatsTicket im Abo) 29,90 € (+0,40 €)60plus ABO (Gesamter Kreis Borken, Personen ab 60 Jahre) 41,60 € (+1,20 €)60plus ABO (Gesamtnetz Münsterland, Personen ab 60 Jahre) 53,00 € (+1,00 €)Neu: 60plus ABO (Netz Westfalen inkl. z.B. Bi, PB, HAM, SI) 86,70 €FahrradMonatsTicket 25,00 € (+1,00 €) Leichte Preisanpassungen bei ZeitTickets für Schüler, Auszubildende (Nachweis erforderlich) und Jugendliche, d.h.SchülerWochenTicket entfällt, siehe 7-TageTicketSchülerMonatsTicket 43,10 € (+0,90 €)SchülerAbo plus (SchülerMonatsTicket im Abo) 38,20 € (+0,80 €)FunTicket (Jugendliche bis einschl. 20 Jahre) 13,80 € (+0,30 €)FunTicket Abo (Jugendliche bis einschl. 20 Jahre) 11,00 € (+0,20 €) KEINE Erhöhungen beim Anrufsammeltaxi (AST), d.h.AST Preisstufe 1 5,50 €AST Preisstufe 2 7,50 €AST ermäßigt Preisstufe 1 (Kinder 6-14, Schwerbehinderte, ZeitTicketnutzer) 3,60 €AST ermäßigt Preisstufe 2 (Kinder 6-14, Schwerbehinderte, ZeitTicketnutzer) 5,80 €MobiTicketsBei den Preisen für die Bezieher von MobiTickets (Kauf nur für die Bezieher von Sozialleistungen mög-lich, s.u.) gibt es preislich beim zu zahlenden Eigenanteil keine Steigerung. Daher kosten die Mobiti-ckets weiterhin: Abo für Bocholt bzw. andere Gemeinden des Kreises Borken 15 €/Monat 9 UhrAbo für Bocholt bzw. andere Gemeinden des Kreises Borken 10 €/Monat FunAbo Münsterland (bis einschließlich 20 Jahre) 5 €/Monat 60plusAbo Kreis Borken/Münsterland (jeweils ab 60 Jahre) 20/25 €/MonatBei Tickets, welche gemeindeübergreifend gelten (z.B. zwischen Bocholt und Isselburg), sind höhere Eigenanteile durch die Bezieher zu zahlen.Folgende Personengruppen sind zum Bezug des MobiTickets berechtigt: Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach BVG Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLGPreisgünstiges AnschlussTicket zum ZeitTicketAls Inhaber eines MonatsTicket kann man ermäßigte Tickets für Fahrten in die Region erwerben. Zum Beispiel wird für den Inhaber eines BocholtTickets (MonatsTicket im Abo) das einzelne AnschlussTicket von Bocholt bis Münster (Preisstufe 7M) ab dem 01.08.2017 statt regulär 13,20 € dadurch nur 8,20 € kosten.Wie lange sind die alten Tickets gültig?Bis zum 31.07.2017 erworbene Einzel-, 4er-, Tages-, und GruppenTickets können, sofern noch nicht genutzt, trotz des Tarifwechsels noch bis Ende Oktober für die Fahrten verwendet werden. Danach ist ein Umtausch möglich. In den Bocholter StadtBussen werden die Tickets der Preisstufe „0 Bocholt“ dar-über hinaus noch bis zum 31.12.2017 anerkannt.Keine Preisanpassung für VRR-TicketsFür Fahrten von Bocholt aus in den Bereich des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) gilt der VRR-Tarif im Übergang. Hier findet zum 01.08.2017 keine Tariferhöhung statt, so dass z.B. ein Ticket von Bocholt in die Landeshauptstadt nach Düsseldorf für einen Erwachsenen weiterhin 15,00 € (in der Preisstufe D) kostet. Dieses Ticket ist z.B. bei Fahrten mit einem StadtBus in Richtung Bocholter Bahnhof bereits im Bus gültig und dort auch erhältlich. Selbstverständlich gibt es die Tickets für den VRR auch im Vorver-kauf im Bocholter StadtBus-Center.Tarifangebote und Beratung für Schüler- und AuszubildendeRegelmäßig zum neuen Schul- und Ausbildungsjahr (Beginn: 01.08.2017 oder 01.09.2017) stehen Schüler- und Auszubildende vor der Frage, wie sie möglichst kostengünstig den Weg zur Schule oder Arbeit mit Bus & Bahn zurücklegen können. Hierzu sind zum Teil Bescheinigungen von der Schule oder des Ausbildungsbetriebes für den Kauf von ermäßigten Tickets erforderlich. Alle Infos und die entspre-chenden Vordrucke gibt es für Bocholt und die Region im StadtBusCenter am Europaplatz oder im Netz unter www.stadtbusbocholt.de . Die Mitarbeiter des StadtBusCenters geben selbstverständlich gerne eine persönliche Beratung während der Öffnungszeiten von Mo-Fr zwischen 09.00 Uhr und 18.00 Uhr […]

Liederner Höfgraben halbseitig gesperrt

Bocholt (PID). Von Montag, 24. Juli, bis zu, 1. September 2017 wird der Liederner Höfgraben, zwischen Liederner Ringstraße und Meckingstiege, abschnittsweise halbseitig gesperrt. Darauf weist die städtische Verkehrsabteilung hin.Es Stromleitungen verlegt. Nach Arbeitsende wird die Straße abends wieder frei gegeben. Die Geschwindigkeit wird im Arbeitsbereich auf 70 km/h reduziert. […]

-Wirtschaft_Neues Seminarprogramm: 90 Workshops in Duisburg, neun in Bocholt

-Wirtschaft_Neues Seminarprogramm: 90 Workshops in Duisburg, neun in Bocholt

Schon immer sind die Personaler hiesiger Firmen gefragt, die Mitarbeiter in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern. Mehr und mehr sind aber alle Führungskräfte gefragt, denn Digitalisierung, Fachkräftemangel und steigende Komplexität der Aufgaben sind die großen Herausforderungen unserer Zeit. „Die immer tiefergreifende Digitalisierung erfordert vor allem von Führungskräften, Abläufe und Strukturen immer wieder neu in Frage zu stellen, die Personalentwicklung entsprechend anzupassen und erheblich in die digitale Weiterbildung von Mitarbeitern zu investieren“, weiß Wolfgang Schmitz. Der Geschäftsführer der HAUS DER UNTERNEHMER GmbH stellte nun das neue Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2017 vor, in dem deshalb ein Schwerpunkt auf die Führungskräfteentwicklung gelegt wird. Die insgesamt 100 Seminare finden zum Großteil in Duisburg, aber darüber hinaus auch in Bocholt statt.„Die Kurs-Angebote richten sich nicht nur an erfahrene Führungskräfte, die ihr Wissen auffrischen möchten. Sie richten sich auch an den Nachwuchs, der in Führungspositionen hineinwachsen soll“, erläutert Heike Schulte ter Hardt, Referentin für berufliche Bildung und Qualifikation im Duisburger Tagungszentrum. Besonders weist sie auf die neue, sechstägige Seminarreihe „Systematische Führungskräfteentwicklung“ hin. In drei Modulen geht es dabei um die Grundlagen von Führung, Kommunikation und Teamleitung. „Die Personal-Lücken schließen viele Unternehmen inzwischen, indem sie die vorhandenen Mitarbeiter für höhere Aufgaben qualifizieren“, erläutert dazu Wolfgang Schmitz, seines Zeichens auch Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. Viele der jährlich rund 1.000 Seminar-Teilnehmer kommen aus den 700 Mitgliedsunternehmen der Arbeitgeberorganisation, die bundesweit beratend tätig ist.Die Digitalisierung nimmt aber auch Einfluss auf die substanzielle Arbeit der Personalabteilungen: „Wenn Personalakten nur noch elektronisch vorliegen, müssen Fragen des Betriebsverfassungs- und Datenschutzrechts beantwortet werden.“ Überhaupt werde der Beschäftigtendatenschutz mit seinen neuen gesetzlichen Anforderungen ein Brennpunkt. „Genau auf diese Fragen zugeschnitten sind zwei Seminare, die wir völlig neu konzipiert haben“, stellt die Referentin vor. Gleiches gilt für weitere 20 Seminare, die erstmals angeboten werden bzw. grundlegend überarbeitet wurden. Dabei geht es z. B. um die Themen Unternehmensnachfolge, Rechts- und Gestaltungsfragen bei einer Betriebsänderung, Kundengespräche und -akquise, Mitarbeitermotivation oder interkulturelle Kompetenz in Englisch.Ein brandaktuelles Thema wird erst im Laufe der kommenden Wochen mit Inhalten zu füllen sein: Zum 1. Januar 2018 tritt das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ in Kraft. Die Bundesregierung will es damit insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen attraktiver machen, eine Betriebsrente anzubieten. „Was Betriebe in Hinblick auf das neue Gesetz beachten müssen, wird bei neu konzipierten Seminaren im Herbst dieses Jahres erläutert“, schaut Heike Schulte ter Hardt voraus. Deshalb empfiehlt sie immer den Blick auf www.haus-der-unternehmer.de . Online steht immer das tagesaktuelle Angebot; auch zu den Kursangeboten zum Sozialversicherungsrecht – hier sind zum Jahreswechsel auch immer Änderungen zu erwarten.Das Seminarprogramm, das mit Angeboten von September bis Dezember 2017 wieder als 40-seitiges Heft erschienen ist, kann kostenlos bestellt oder im Internet unter www.haus-der-unternehmer.de/weiterbilden abgerufen werden. Weitere Infos bei Heike Schulte ter Hardt, Tel. 0203 6082-204, E-Mail: schulteterhardt@haus-der-unternehmer.de […]