29 neue Bisam- und Nutriafänger geschult



Kreis Borken. Bisame und Nutria stellen kreisweit eine Gefährdung für den Hochwasserschutz an Dämmen und Böschungen der Fließgewässer dar. Daher hat der Kreis Borken in diesem Jahr wieder Bisam- und Nutriafänger ausgebildet. Insgesamt 29 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich dazu angemeldet, darunter erstmalig auch acht Mitarbeiter der niederländischen staatlichen Organisation des Muskusrattenbeheers. Sie nehmen an einem grenzüberschreitenden Nutriafang-Pilotprojekt teil und haben dafür die deutsche Sachkunde erworben. Weiterhin informierten sich zwei Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung Wesel über die Umsetzung im Kreis Borken. Im Rahmen der Schulung im Borkener Kreishaus ging es jetzt insbesondere um die Grundsätze des tierschutzgerechten Fangs bzw. der Tötung der Tiere. Außerdem gab es Informationen darüber, welche arten-, naturschutz- und wasserrechtlichen Belange zu beachten sind.
„Bisame und auch Nutrias sind Nagetierarten, die große Schäden anrichten können. Eine Bekämpfung ist schon deshalb erforderlich, da diese nicht heimischen Tiere hier kaum natürliche Feinde haben“, erläuterte Friedel Wielers vom Fachbereich Natur und Umwelt der Kreisverwaltung, der für die Fortbildungsmaßnahme verantwortlich ist. So graben sie mit ihren Pfoten Wohnhöhlen in den sandigen Untergrund an den Gewässern. Das kann dazu führen, dass Uferböschungen abrutschen und Hochwasserschutzdeiche instabil werden. Zudem können auf diese Weise auf landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe von Fließgewässern schwere Mähgeräte absinken oder die Ernte selbst kann von den pflanzenfressenden Nagetieren befallen sein.
Dr. Ellen Praha, Tierärztin im Fachbereich Tiere und Lebensmittel, vermittelte den Teilnehmenden die Grundlagen des gesetzeskonformen Fangs der Tiere. Der erfahrene Bisamfänger Josef Schüttert aus Gescher demonstrierte anschließend die Handhabung der zugelassenen Fallen und was bei der Aufstellung zu beachten ist. Schüttert stellte heraus, dass die Fallen nur von geschulten Fachleuten aufgestellt werden dürfen, um den schnellen Tod der Tiere herbeizuführen. „Dies darf von Personen durchgeführt werden, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten aufweisen und einen Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz erbringen“, betonte auch die Expertin.
Nach einer schriftlichen Prüfung erfolgt der praktische Teil der Ausbildung, bei dem die Teilnehmer einen erfahrenen Fänger vor Ort begleiten. Anschließend werden die amtlichen Ausweise durch den Kreis Borken ausgestellt. Die Fängerinnen und Fänger erhalten für jedes Tier eine Aufwandsentschädigung. Sie setzt sich zusammen aus einer tierbezogenen Fangprämie des jeweiligen Wasser- und Bodenverbandes, sowie einem Zuschuss des Kreises Borken.
Gewässeranlieger, die auf ihren Grundstücken Bisame oder Nutrias bemerken, sollten sich an den zuständigen Wasser- und Bodenverband wenden. Mehr Informationen und die Namen der Ansprechpartner dazu gibt es unter folgender Adresse im Internet www.kreis-borken.de/wbv. Für eine weitere Schulung können sich Interessierte bei Friedel Wielers vom Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Borken unter Tel: 02861/82-1424 anmelden.

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