84-jähriger Bocholter kreisweit das 42ste Opfer im Zusammenhang mit Coronavirus-Infektion



Ab heute treten verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen gemäß „Gefährdungsstufe 2“ in Kraft. Grund dafür: Die „7-Tage-Inzidenz“, also die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen, hat gestern den Grenzwert von 50 überschritten.

Die Gesamtzahl der bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Kreis Borken liegt heute (22.10.2020) bei 1.786. Davon sind 1.396 Personen inzwischen gesundet. Gestern ist leider ein 84-jähriger Bocholter im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verstorben. Damit sind jetztz 42 Todesfälle seit Beginn der Corona-Pandemie zu verzeichnen. Infiziert sind derzeit im Kreisgebiet 348 Personen.
Die „7-Tage-Inzidenz“, also die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen, hat laut Meldewert des Landeszentrums Gesundheit (www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html) beträgt 53,1. Der vom Kreisgesundheitsamt Borken berechnete Inzidenzwert beläuft sich aktuell auf 55,7 pro 100.000 Einwohner.

Angesichts der deutlich gestiegenen Infektionszahlen appelliert Landrat Dr. Kai Zwicker an die Bevölkerung, dass alle ihren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten zu haben. Jeder Einzelne sei gefordert, sich achtsam zu verhalten und Kontakte zu reduzieren. Dazu zähle vor allem, sich konsequent an die „AHA+L-Regel“ – Abstand, Hygiene, Alltagmaske und Lüften – zu halten.

Zur Situation in den Krankenhäusern im Kreisgebiet, die COVID-19-Patienten behandeln, liegen uns heute (22.10.2020) folgende Informationen des Klinikums Westmünsterland für dessen Krankenhaus-Standorte vor. Stationär behandelt werden derzeit 13 Patienten, 4 davon befinden sich auf der Intensivstation. 70 Intensivbetten stehen aktuell im Bereich des Klinikums Westmünsterland zur Verfügung, 23 können noch ergänzt werden. Im St. Antonius-Hospitals Gronau werden derzeit 11 Patienten, 1 davon auf der Intensivstation, behandelt. Ingesamt stehen dort 16 Intensivbetten zur Verfügung, 7 können ergänzt werden.

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