908 Arbeitgeber stellen bei Beschäftigten Coronatest-Nachweise aus



Das Landesgesundheitsministerium bietet seit zweieinhalb Wochen den Arbeitgebern in NRW die Möglichkeit, der Mitarbeitschaft im Unternehmen kostenlose Coronaschnelltests anzubieten und über die Ergebnisse offizielle Testnachweise auszustellen. Diese Nachweise ermöglichen auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist. Von dieser Möglichkeit machen im Kreis Borken inzwischen bereits 908 Arbeitgeber aus unterschiedlichsten Branchen Gebrauch, teilt jetzt der Kreis Borken mit.

Zum Hintergrund:
Arbeitgeber, die ihren Beschäftigen eine kostenlose Beschäftigtentestung anbieten, können hierüber einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder ähnliche bzw. durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab in einem sehr unbürokratischen Verfahren unter www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden. Das Land NRW betont dabei: „Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.“

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