Martinzug-Kinder gelten generell als getestet



Trotz einer kreisweiten Inzidenz von inzwischen 126,4 und allein 156 Corona-Infizierten in Bocholt, wird der traditionelle Martinszug kommenden Mittwoch stattfinden. Eine Maskenpflicht besteht nicht. Die teilnehmenden Kinder gelten laut Verein für Heimatpflege außerhalb der Ferienzeiten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen generell als getestete Personen.

Anders die Zuschauer und Eltern. Sie müssen müssen neben dem Personalausweis den Nachweis über die vollständige Impfung oder die Genesung mitführen oder ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Testes dabei haben. Es gelten ein Antigen-Schnelltest oder ein von einem anerkannten Labor bescheinigter zum Zeitpunkt des Martinszuges höchstens 48 Stunden zurückliegender PCR-Test.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes und des Vorstandes im Verein für Heimatpflege Bocholt werden nach Angaben des Ausrichters auf dem Berliner Platz und während des Zuges stichprobenweise Überprüfungen bei den Zugteilnehmer und Zuschauer vornehmen.. Kinder am Straßenrand sind bis zum Schuleintritt ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Foto: Stadt Bocholt

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