Land ermöglicht das „Boostern“ von Jugendlichen



Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht die Auffrischungsimpfung von 12- bis 17-Jährigen in den Impfstellen der Kreise und kreisfreien Städte. Das hat das MAGS am 30. Dezember 2021 in einem aktuellen Impferlass geregelt. Damit dürfen jetzt sowohl Impfstellen als auch mobile Impfteams der Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) in den Kommunen Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren nach ärztlicher Aufklärung boostern.

„Der Bedarf nach Auffrischungsimpfungen in dieser Altersgruppe ist sehr groß“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir tragen damit dem Wunsch der Jugendlichen wie auch deren Eltern Rechnung und weiten das Angebot zum Boostern für 12- bis 17-Jährige aus.“ Bisher konnte diese Gruppe nur von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten geboostert werden.

Möglich macht die Freigabe der Boosterimpfung für 12- bis 17-Jährige die Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu haftungsrechtlichen Fragen für (Auffrischungs-)Impfungen auf Basis der Corona-Impfverordnung. In dem Schreiben vom 27. Dezember 2021 hebt das BMG hervor, dass „ein Versorgungsanspruch im Falle eines Impfschadens besteht unabhängig von den Empfehlungen der STIKO für (…) alle Personen ab 12 Jahren soweit mit für diese Personen grundsätzlich zugelassenen mRNA-Impfstoff geimpft wird“. Das MAGS weist in seinem Impferlass ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Booster-Impfung von 12- bis 17-Jährigen ein ärztliches Aufklärungsgespräch mit den Jugendlichen bzw. deren Sorgeberechtigten zwingend notwendig ist.

Minister Laumann: „Ich freue mich über das große Interesse der Jugendlichen und ihrer Eltern an einer Auffrischungsimpfung. Es zeigt, dass sie den Ernst der Lage erkennen und sich schützen wollen. Ich hoffe, dass diese Vorbilder auch weitere, heute noch zögerliche Menschen erreichen und motivieren, sich impfen zu lassen. Die aktuelle Entwicklung zeigt eindrücklich: Die Impfung ist der beste Schutz vor Corona.

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