slider-Arbeitslosenquote im Februar bei 2,2 Prozent



Kreis Borken. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für Februar 2018 insgesamt 4.546 SGB II-Arbeitslosen aus. Damit ist die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind, im vergangenen Monat leicht gesunken: Im Vergleich zum Januar 2018 sind es 66 Personen, gegenüber dem Februar 2017 sogar 197 weniger. Landrat Dr. Kai Zwicker vermutet, dass vor allem in jüngster Zeit gestartete Förderkurse viele Personen in Maßnahmen binden, so dass sie dem Arbeitsmerkt derzeit nicht zur Verfügung stehen. Die Zahl der Menschen mit Fluchthintergrund, die im Rechtskreis SGB II als arbeitslos gezählt werden, sei im Vergleich zum Vormonat nahezu konstant geblieben (+ 2), betont der Landrat. Die SGB II-Arbeitslosenquote habe sich gegenüber dem Vormonat nicht verändert – sie liegt laut Dr. Zwicker weiterhin auf dem niedrigen Stand von 2,2 Prozent.
Der Hilfebedarf insgesamt ist im Februar 2018 nahezu konstant geblieben. So sind lediglich sechs Bedarfsgemeinschaften mehr auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen als noch im Vormonat. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften aus Drittstaaten (+ 17) sowie aus der EU (+ 6) ist im Februar leicht angestiegen. Dieser Zuwachs wird aber weitgehend dadurch kompensiert, dass sich die Zahl der „deutschen“ Bedarfsgemeinschaften um 17 verringert hat.
In Summe haben im Februar 10.891 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 7.933 Bedarfsgemeinschaften Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Das sind 369 Bedarfsgemeinschaften und 516 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger als noch im Februar 2017.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen. 
Die Arbeitslosenquote von 2,2 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

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