Zum 15. Mal Osterkörbchen-Bastelaktion




Bocholt. Die Immobilien- und Standortgemeinschaft Osterstraße / Königstraße e.V. organisiert in diesem Jahr bereits zum 15. Mal die Osterkörbchen Bastelaktion vor Ostern. Und dieses Jahr wird alles etwas größer und es gibt zudem noch Einkaufsgutscheine zu gewinnen. Aber der Grundsatz bleibt gleich: es darf gemalt & gebastelt werden und als Belohnung gibt es eine süße Überraschung.

Bei der beliebten Aktion werden die Bastelbögen am Samstag, 10. März, an alle Bocholter Haushalte verteilt und alle Kinder können direkt mit dem Basteln loslegen. Zudem liegen die Bastelbögen ab sofort in den beteiligten Geschäften der Oster- und Königstraße aus. Die Geschäfte, die an der Bastelaktion teilnehmen, erkennt man an dem Plakat mit dem Osterhasen. Alle Kinder können dann den Bastelbogen mit dem Ostereimotiv kunterbunt ausmalen, mit dem eigenen Namen versehen und dann mit ein wenig Hilfe das Motiv ausschneiden und zu einem kleinen Osterkörbchen zusammenkleben. Danach in einem der beteiligten Geschäfte bis zum 26. März abgeben. Der Osterhase füllt danach die Körbchen mit einer süßen Überraschung und am Karsamstag, den 31. März und in der Folgewoche, stehen die Körbchen dann wieder bereit, um von den kleinen und großen Naschkatzen abgeholt zu werden. Und als Highlight wird der Osterhase zudem Einkaufsgutscheine in einigen Körbchen verstecken – insgesamt gibt es Einkaufsgutscheine im Gesamtwert von 1.000 € zu gewinnen. Wir drücken also allen Künstlern die Daumen neben einer süßen Überraschung auch noch einen Gutschein zu gewinnen. Damit jeder sein eigenes bemaltes Körbchen wieder bekommt, bitte in dem Geschäft abholen, indem es auch abgegeben wurde. Viel Spaß beim Basteln.

In den folgenden Geschäften erhalten Sie die Bastelbögen:

v Bäckerei Rüter
v Der Nähkasten
v Fleischerei Buchow
v Gesundheitshaus Fromme
v Hausfelder
v Laser-24 GmbH
v Mergimi Supermarkt
v Optello Optik Hund
v Optik Fielmann
v Raumgenuss
v Rekers Schuh-Shop
v Schuhhaus Rekers
v Spielebude Bocholt
v Tabakwaren Fink
v Tamaris
v Wilhelm Busch Apotheke

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