Feldvogel-Inseln im Acker



Kreis Borken. Mit dem einsetzenden Frühling beginnt die Brutzeit unserer heimischen Vögel. Auch Feldvögel wie Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn können auf und über zahlreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen bei der Balz beobachtet werden. Kiebitz und Co. mögen vor allem im Frühjahr noch unbearbeitete Flächen, auf denen später Mais oder andere Feldfrüchte angebaut werden. Wenn in der Brutphase der Tiere aber die landwirtschaftlichen Flächen zur Einsaat vorbereitet werden, gehen bei der flächigen Bodenbearbeitung leider viele Gelege verloren. Schon seit einigen Jahren gehen die Bestandszahlen unserer Feldvögel drastisch zurück – auch der Kreis Borken ist hier keine Ausnahme. Um dem Bestandseinbruch der Arten Einhalt zu gebieten, wird auch in diesem Jahr wieder eine einmalige Prämie im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Das Umweltministerium NRW wendet sich daher an Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ackerflächen noch nicht bestellt haben. Für die Anlage von unbewirtschafteten Teilbereichen innerhalb einer Ackerfläche mit einer Größe von 0,5 bis 1 Hektar und einer Breite von mindestens 50 Metern und den Verzicht auf jegliche Bearbeitung dieser Inseln ab dem 1. April bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (spätestens bis zum 1. Oktober) wird ein Ausgleichsbetrag gezahlt. Der Betrag richtet sich in der Höhe nach der Feldfrucht, in der die Brache eingerichtet wird. So wird beispielsweise 1.230 Euro je Hektar bei Silomais gezahlt, vorausgesetzt auf den Flächen befinden sich mindestens drei Feldvogelpaare. Bei anderen Feldfrüchten variieren die Ausgleichszahlungen.
Auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster, www.bezreg-muenster.de, ist das Programm näher erläutert (zu finden z.B. über die Suchmaske mit dem Stichwort „Feldvogelinseln“). Dort sind auch die entsprechenden Anträge zu finden. Für die Beantragung einer Förderung ist ein Nachweis der Vögel auf der Fläche notwendig, der durch eine Biologische Station oder durch die Naturschutzbehörden erbracht werden kann. Termine dazu können bei der Biologischen Station Zwillbrock unter Tel. 02564/98600 oder der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Borken unter Tel. 02861/82-1420 vereinbart werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert